Amt Franzburg-Richtenberg

Garthofstraße 18
18461 Franzburg

 

Telefon: 038 322 / 54 0
Telefax: 038 322 / 54 703
E-Mail:

 

Mitarbeiterverzeichnis

 

Sparkasse Vorpommern
IBAN: DE54 1505 0500 0641 0004 21
BIC: NOLADE21GRW

 

Öffnungszeiten des Amtes

Montag:
09:00 - 12:00 Uhr

Dienstag:
09:00 - 12:00 und 13:00 - 18:00 Uhr

Donnerstag:
07:30 - 12:00 und 13:00 - 15:00 Uhr


Mehr Informationen

News-Ticker

  • Link zur Seite versenden
  • Ansicht zum Drucken öffnen
 

Förderung: Zuschuss für Innovationsberatungsdienste und innovationsunterstützende Dienstleistungen beantragen


Formulare


Handlungsgrundlage(n)


Fachlich freigegeben am

23.04.2026

Gebühr

Verwaltungsgebühr
EUR (KOSTENFREI)


Volltext

Was wird gefördert?

Es werden Innovationsberatungsdienste und innovationsunterstützende Dienste gefördert.

Wer wird gefördert?

Kleine und mittlere Unternehmen (gemäß KMU-Definition der Verordnung EU Nr. 651/2014 der Kommission vom 17. Juni 2014 (AGVO) in der Fassung der Verordnung (EU) Nr. 2023/1315 der Kommission vom 23. Juni 2023) und große Unternehmen, die eine Betriebsstätte oder Niederlassung in Mecklenburg-Vorpommern haben, sowie Forschungseinrichtungen aus Mecklenburg-Vorpommern. Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit einer Betriebsstätte oder Niederlassung in Mecklenburg-Vorpommern. Hochschulen und gemeinnützige Forschungseinrichtungen können im Rahmen der Verbundforschung innerhalb des Programms Förderanträge stellen.

Wie wird gefördert?

Die Förderung erfolgt im Wege einer zweckgebundenen Projektförderung als Anteilfinanzierung durch Gewährung einer Zuwendung in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses. Auf die Förderung besteht kein Rechtsanspruch. 
Neben den programmspezifischen Fördervoraussetzungen müssen die Ergebnisse des Vorhabens geeignet sein, zu einer Steigerung der unternehmensbezogenen und regionalen Wertschöpfung und Beschäftigung beizutragen und eine begründete Aussicht auf Verwertung und wirtschaftlichen Erfolg erwarten lassen.


Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, die grundsätzlich über eine Betriebsstätte oder Niederlassung in Mecklenburg-Vorpommern verfügen.
Hochschulen und gemeinnützige Forschungseinrichtungen können im Rahmen der Verbundforschung innerhalb des Programms Forschungs- und Entwicklungsvorhaben Förderanträge stellen.

Neben den programmspezifischen Fördervoraussetzungen müssen die Ergebnisse des Vorhabens geeignet sein, zu einer Steigerung der unternehmensbezogenen und regionalen Wertschöpfung und Beschäftigung beizutragen und eine begründete Aussicht auf Verwertung und wirtschaftlichen Erfolg erwarten lassen.


Verfahrensablauf

Anträge können bei der TBI Technologie-Beratungs-Institut GmbH eingereicht werden.


Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Mecklenburg-Vorpommern


Zuständigkeit

TBI Technologie-Beratungs-Institut GmbH


Zuständige Stelle(n)

Technologie-Beratungs-Institut GmbH (TBI)
Adresse
Hagenower Str. 73
19061 Schwerin, Landeshauptstadt
(Hauptgeschäftsstelle Schwerin)