Amt Franzburg-Richtenberg

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Landtagswahl: Wahlergebnis feststellen


Volltext

Die Wahlhandlung und die Feststellung des Wahlergebnisses sind öffentlich.
Nach Beendigung der Wahlhandlung stellt der Wahlvorstand für den Wahlbezirk fest, wie viele Stimmen

  1. auf jede Bewerberin und jeden Bewerber und
  2. auf jeden Wahlvorschlag

entfallen sind.

Der Wahlvorstand entscheidet über die Gültigkeit der abgegebenen Stimmen und über alle Zweifelsfragen, die sich bei der Wahlhandlung und der Ermittlung des Wahlergebnisses ergeben haben. Der Wahlausschuss hat das Recht der Nachprüfung und Berichtigung.
Der Briefwahlvorstand entscheidet über die Zulassung oder Zurückweisung der Wahlbriefe.

Der jeweils zuständige Wahlausschuss (Landeswahlausschuss beziehungsweise Kreiswahlausschuss) stellt für jeden Wahlkreis und für das Wahlgebiet fest, wie viele Stimmen

  1. auf jede Bewerberin und jeden Bewerber und
  2. auf jeden Wahlvorschlag

entfallen sind und wer damit gewählt ist.

Die Wahlleitung gibt das Wahlergebnis nach der Beschlussfassung des Wahlausschusses noch in der Sitzung bekannt. Die Wahlleitung macht das Wahlergebnis unverzüglich öffentlich bekannt und benachrichtigt die Gewählten unverzüglich schriftlich.


Handlungsgrundlage(n)


Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

keine


Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern


Fachlich freigegeben am

08.06.2022

Zuständigkeit

Wahlvorstand, 
zuständige Wahlausschüsse (Landeswahlausschuss, Kreiswahlausschuss)
zuständige Wahlleitungen (Landeswahlleitung und Kreiswahlleitungen)


Ansprechpunkt

Wahlvorsteher, 
zuständige Wahlleitungen (Landeswahlleitung und Kreiswahlleitungen)


Zuständige Stelle(n)

Fachdienst 03 - Kommunalaufsicht
Adresse
Carl-Heydemann-Ring 67
18437 Stralsund, Hansestadt

Zuständiger Mitarbeiter

Frau Anja Dobrint (SB Allgemeine Kommunalaufsicht)
Telefon 03831 357-1292