Amt Franzburg-Richtenberg

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Landtagswahl: Wählbarkeitsbescheinigung beantragen


Handlungsgrundlage(n)


Fachlich freigegeben am

28.11.2025

Volltext

Wählbar zu Landtagswahlen (d. h. als Abgeordnete/r des Landtages) sind alle Personen, die am Wahltag 

  1. das 18. Lebensjahr vollendet haben,
  2. deutsche Staatsangehörige nach Artikel 116 Absatz 1 des Grundgesetzes sind,
  3. seit mindestens drei Monaten in Mecklenburg-Vorpommern nach dem Melderegister ihre Wohnung, bei mehreren Wohnungen ihre Hauptwohnung haben oder sich, ohne eine Wohnung zu haben, sonst gewöhnlich dort aufhalten,
  4. nicht von der Wählbarkeit ausgeschlossen sind.

Nicht wählbar ist, wer aufgrund einer rechtskräftigen Verurteilung durch ein deutsches Gericht die Fähigkeit, öffentliche Ämter zu bekleiden und Rechte aus öffentlichen Wahlen zu erlangen, nicht besitzt.


Gebühr

Verwaltungsgebühr
EUR (KOSTENFREI)


Ansprechpunkt

Gemeindewahlbehörde/Meldebehörde,  Landeswahlleitung/ Kreiswahlleitung 


Zuständigkeit

Gemeindewahlbehörde/Meldebehörde

  • Erstellung Wählerverzeichnis, Bescheinigung der Wahlberechtigung für Unterzeichner von Wahlvorschlägen und der Wählbarkeit für Bewerber

Landeswahlausschuss und Kreiswahlausschüsse

  • Prüfung der Wahlberechtigung der Unterzeichner von Wahlvorschlägen und der Wählbarkeit für Bewerber im Rahmen der Zulassung der Wahlvorschläge

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Inneres und Bau Mecklenburg-Vorpommern


Onlinedienste


Zuständige Stelle(n)

Haupt- und Ordnungsamt
Adresse
Garthofstraße 18
18461 Franzburg

Zuständiger Mitarbeiter

Herr M. Schmidt (Leiter/in Haupt- und Ordnungsamt)
Telefon 038322 54-116
Telefax 038322 54-703