Amt Franzburg-Richtenberg

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Bewohnerparkausweis: Neuausstellung wegen Verlust beantragen


Volltext

Sie können bei Verlust Ihres Bewohnerparkausweises die Neuausstellung beantragen.


Handlungsgrundlage(n)

§ 45 Abs. 1b Nr. 2a StVO (bzw. ursprünglicher Bewilligungsbescheid)


Erforderliche Unterlagen

  • Bescheid über die Bewilligung eines Bewohnerparkausweises
  • Bei Beantragung durch einen Vertreter: Vollmacht

Eine Ersatzausstellung des Bewohnerparkausweises ist nur möglich, wenn der Verlust oder die Beschädigung möglichst durch Belege und/oder schriftliche Bestätigung glaubhaft gemacht werden kann.


Voraussetzungen

keine


Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)


Bearbeitungsdauer

keine Angaben


Fristen

Die Gültigkeit eines Bewohnerparkausweises ist zeitlich begrenzt.


Hinweise (Besonderheiten)

Der Bewohnerparkausweis garantiert keinen festen Stellplatz.

Die Parkerlaubnis kann entweder nur zu bestimmten Zeiten oder rund um die Uhr gelten.


Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Mecklenburg-Vorpommern


Fachlich freigegeben am

16.02.2022

Zuständigkeit

Für die Neuausstellung ist dieselbe Behörde zuständig, die Ihren Bewohnerparkausweis ausgestellt hat.


Zuständige Stelle(n)