Amt Franzburg-Richtenberg

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Blindenführhund


Volltext

Blindenhunde oder Blindenführhunde sind speziell ausgebildete Hunde, die blinde oder hochgradig sehbehinderte Menschen im Alltag unterstützen und es ihnen erlauben, sich gefahrlos zu orientieren. Die gesetzliche Krankenkasse übernimmt die Kosten für die Anschaffung, Ausbildung und Einarbeitung des Hundes. Sie zahlt zusätzlich eine monatliche Pauschale für die Unterhaltskosten.


Handlungsgrundlage(n)


Erforderliche Unterlagen

  • Ärztliche Verordnung, aus der die Einschränkung der Sehfähigkeit hervorgeht

Voraussetzungen

  • Hochgradige Sehbehinderung oder Blindheit
  • Verordnung durch den Augenarzt
  • Artgerechte Unterbringung und Verpflegung des Hundes
  • persönliche Eignung des Hundehalters
  • täglicher Auslauf
  • Halter muss ein Mobilitätstraining absolviert haben

Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

Übernahme der Kosten für die Anschaffung, Ausbildung und Einarbeitung des Hundes sowie einer monatlichen Pauschale für die Unterhaltskosten durch die Krankenkasse.


Bearbeitungsdauer

Über Anträge auf Hilfsmittel zum Behinderungsausgleich muss die Krankenkasse  innerhalb einer Frist von 2 Monaten ab Antragseingang entscheiden.


Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit M-V


Fachlich freigegeben am

02.07.2021

Zuständigkeit

Die Zuständigkeit liegt bei der jeweiligen Krankenkasse. 


Zuständige Stelle(n)

Ihre zuständige Krankenkasse, siehe GKV-Spitzenverband
Adresse
Reinhardtstraße 28
10117 Berlin, Stadt