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Chemikalien-Klimaschutzverordnung: Anerkennung als Prüfungs- und Bescheinigungsstelle beantragen


Handlungsgrundlage(n)


Weiterführende Informationen


Fachlich freigegeben am

28.06.2021

Volltext

Für bestimmte Arbeiten an z.B. Kälte- oder Klimaanlagen sind Sachkundebescheinigungen für das durchführende Personal erforderlich. Diese Bescheinigungen werden nach bestandener Prüfung ausgestellt. Wollen Sie solche Prüfungen durchführen oder Bescheinigungen ausstellen, benötigen Sie von der zuständigen Behörde eine Anerkennung. Dieses gilt für das gesamte Bundesgebiet.


Verfahrensablauf

Sie stellen bei der zuständigen Behörde einen formlosen Antrag auf Anerkennung als Prüfungs- und Bescheinigungsstelle. Gegebenenfalls wird die Behörde weitere Antragsunterlagen anfordern und nach Prüfung des Antrags einen Anerkennungsbescheid erteilen.


Voraussetzungen

Sie verfügen über geeignete Mittel, Material und Personal zur Abnahme von Prüfungen und für die Ausstellung von Bescheinigungen.


Erforderliche Unterlagen

Es sind Informationen zu den durchführenden Lehrkräften, zum Ablauf der Prüfung oder zum Inhalt der Bescheinigungen einzureichen. Nach Rückfragen der zuständigen Behörde sind ggf. weitere Unterlagen beizubringen.

  • Ausbildungsunterlagen der zukünftigen Dozenten,
  • Inhalte des Lehrgangs,
  • Zeitplan für die Durchführung des Lehrgangs,
  • gegebenenfalls Prüfungsordnung,
  • gegebenenfalls Verfahrensvorschrift für die Erteilung von Sachkundebescheinigungen,
  • Liste der bei der Ausbildung verwendeten Geräte und
  • gegebenenfalls Muster einer Prüfungsklausur, Fragenkatalog.

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern 


Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

Verwaltungsgebühr: EUR 100 - 1000

Verwaltungsgebühr
EUR (VARIABEL)

je nach Zeitaufwand für die Anerkennung von Aus- oder Fortbildungseinrichtungen, Unternehmen und Betrieben nach Chemikalien-Klimaschutzverordnung als berechtigt zur Abnahme von Prüfungen und Erteilung von Sachkundebescheinigungen

Verwaltungsgebühr
EUR (VARIABEL)

je nach Zeitaufwand für die Anerkennung von Fortbildungsveranstaltungen zum Erwerb der Sachkunde nach Chemikalien-Ozonschichtverordnung


Fristen

vor Aufnahme der Tätigkeit


Zuständigkeit

Örtlich zuständiges Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt (StALU) für den Unternehmenssitz in Mecklenburg-Vorpommern


Formulare

  • Schriftform erforderlich: Ja
  • Persönliches Erscheinen nötig: Nein

Onlinedienste


Zuständige Stelle(n)

Dezernat StALUVP 53 - 4. BImSchV Anlagengenehmigung/Überwachung, Abfallanlagen, Deponien und Gefährliche Abfälle
Adresse
Badenstr. 18
18439 Stralsund, Hansestadt
Adresse
Kastanienallee 13
17373 Ueckermünde, Stadt Seebad

Zuständige Mitarbeiter

Ulrike Pietz
Telefon +49 385 588-68501

Andrea Rabe