Amt Franzburg-Richtenberg

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News-Ticker

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Überwachungsbedürftige Anlagen: Verkürzung der Prüffrist beantragen


Volltext

Nach einer wiederkehrenden Prüfung oder einer sicherheitstechnischen Beurteilung von überwachungsbedürftigen Anlagen ist es möglich eine verkürzte Prüffrist anzuordnen.


Handlungsgrundlage(n)


Voraussetzungen

Voraussetzung ist die geforderte Fristverkürzung durch eine zugelassene Überwachungsstelle (ZÜS).


Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

Es fallen Gebühren und Auslagen an.


Verfahrensablauf

  • Online: Meldung des Erfordernisses einer verkürzten Prüffrist durch die zugelassene Überwachungsstelle (ZÜS)
  • Nicht Online: Folgehandlung der Behörde
  • Anhörung und Anordnung der verkürzen Prüffrist nach Meldung durch die ZÜS.

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Mecklenburg-Vorpommern


Fachlich freigegeben am

02.07.2021

Zuständigkeit

Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGuS) in Mecklenburg-Vorpommern
 


Zuständige Stelle(n)

Dezernat LAGuS 504 - Stralsund
Adresse
Frankendamm 17
18439 Stralsund, Hansestadt