Start Überwachungsbedürftige Anlagen: Verkürzung der Prüffrist beantragen News-Ticker
Überwachungsbedürftige Anlagen: Verkürzung der Prüffrist beantragen
Volltext
Nach einer wiederkehrenden Prüfung oder einer sicherheitstechnischen Beurteilung von überwachungsbedürftigen Anlagen ist es möglich eine verkürzte Prüffrist anzuordnen.
Handlungsgrundlage(n)
Voraussetzungen
Voraussetzung ist die geforderte Fristverkürzung durch eine zugelassene Überwachungsstelle (ZÜS).
Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)
Es fallen Gebühren und Auslagen an.
Verfahrensablauf
Online: Meldung des Erfordernisses einer verkürzten Prüffrist durch die zugelassene Überwachungsstelle (ZÜS)
Nicht Online: Folgehandlung der Behörde
Anhörung und Anordnung der verkürzen Prüffrist nach Meldung durch die ZÜS.
Fachlich freigegeben durch
Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Mecklenburg-Vorpommern
Fachlich freigegeben am
02.07.2021
Zuständigkeit
Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGuS) in Mecklenburg-Vorpommern
Zuständige Stelle(n)
Dezernat LAGuS 504 - Stralsund
Adresse Frankendamm 17 18439 Stralsund, Hansestadt
arbeitsschutz.stralsund(at)lagus.mv-regierung.de