Im Luftsportgeräteverzeichnis werden die Daten aller im Inland zugelassenen Ultraleichtflugsportgeräte (UL) gespeichert. ULs sind:
Ultraleichtflugzeuge,
Ultraleichthubschrauber und
Tragschrauber gespeichert.
Wenn Sie ein zulassungspflichtiges Gebrauchtgerät erwerben, müssen Sie dies bei Ihrem Luftsportverband melden.
Anders als bei Neugeräten, müssen Sie ein bereits zugelassenes Gebrauchtgerät nicht nochmal registrieren lassen, sondern nur die Änderungen im Luftsportgeräteverzeichnis beantragen.
Ebenso müssen Sie mitteilen, wenn sich Ihre persönlichen Angaben wie Wohnsitz und Name ändern.
Das Luftsportgerät wird dann auf Ihren Besitz umgeschrieben und der Eintrag im Luftsportgeräteverzeichnis geändert.
Zu den Ultraleichtflugsportgeräten mit Zulassungspflicht zählen Dreiachser, Trikes, Tragschrauber und Motorschirm-Trike mit einer Leermasse über 120 Kilogramm.
Gespeichert werden personenbezogene Daten wie Name und Adresse der Besitzerin oder des Besitzers sowie technische Daten, zum Beispiel:
Art und Muster des Luftfahrzeugs sowie Werknummer der Zelle,
Staatszugehörigkeits- und Eintragungszeichen des Luftfahrzeugs und
die Nummer des Blattes des Luftfahrzeugregisters.
Unter besonderen Umständen können deutsche Behörden auf Ihre Daten zugreifen. Das gilt:
für Verwaltungsmaßnahmen auf dem Gebiet des Luftverkehrs,
zur Verfolgung von Zuwiderhandlungen gegen Luftverkehrsvorschriften oder
zur Verfolgung von Straftaten oder zur Abwehr von Gefahren für die öffentliche Sicherheit.
Die Eintragungsbescheinigung müssen Sie bei Betrieb Ihres Luftfahrzeugs mitführen.
Bearbeitungsdauer
In der Regel dauert die Bearbeitung 3 bis 5 Werktage. Je nach Arbeitsaufkommen kann die Bearbeitung aber auch länger dauern.
Voraussetzungen
keine
Erforderliche Unterlagen
Kopie des Personalausweises (Vor- und Rückseite) oder Reisepass und Meldebescheinigung
alter Eintragungsschein (Original) bei Eigentümerwechsel, Änderung der Rechtsform oder des Namens und Anschriftenänderung des Eigentümers
Zustellungs- und Empfangsbevollmächtigung (Original) bei Sitz der natürlichen oder juristischen Person außerhalb der Bundesrepublik Deutschland
neue Versicherungsbestätigung (Original) bei Halterwechsel
bei Mitteilung durch eine Vertreterin oder einen Vertreter: Vollmacht der Eigentümerin oder des Eigentümers im Original