Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV)
Volltext
Das Luftsportgeräteverzeichnis speichert die Daten aller im Inland zugelassenen Ultraleichtflugzeuge, Ultraleichthubschrauber und Tragschrauber. Für Luftsportgeräte mit Zulassungspflicht, müssen Sie ein Kennzeichen beantragen, um damit fliegen zu dürfen. Ihr Luftsportgerät wird in diesem Fall von den beauftragten Luftsportverbänden für Sie im Luftsportgeräteverzeichnis registriert.
Zu den Luftsportgeräten mit Zulassungspflicht zählen Dreiachser mit einer Leermasse von über 120 Kilogramm, zum Beispiel:
Trikes,
Tragschrauber und
MotorschirmTrikes.
Gespeichert werden personenbezogene Daten wie Name und Adresse der Besitzerin oder des Besitzers sowie technische Daten, zum Beispiel:
Art und Muster des Luftfahrzeugs sowie Werknummer der Zelle,
Staatszugehörigkeits- und Eintragungszeichen des Luftfahrzeugs und
die Nummer des Blattes des Luftfahrzeugregisters.
Unter besonderen Umständen können deutsche Behörden auf Ihre Daten zugreifen. Das gilt:
für Verwaltungsmaßnahmen auf dem Gebiet des Luftverkehrs,
zur Verfolgung von Zuwiderhandlungen gegen Luftverkehrsvorschriften oder
zur Verfolgung von Straftaten oder zur Abwehr von Gefahren für die öffentliche Sicherheit.
Die Eintragungsbescheinigung müssen Sie bei Betrieb Ihres Luftfahrzeugs mitführen.
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitung Ihrer Zulassung dauert ungefähr 5 Tage. Je nach Arbeitsaufkommen kann die Bearbeitung aber auch länger dauern.
Wenn Sie Ihr Ultraleichtflugsportgeräte erstmalig zulassen möchten, müssen Sie die Eintragung Ihrer Daten in das Luftportgeräteverzeichnis schriftlich per Post oder per E-Mail beantragen:
Drucken Sie das Antragsformular auf der Internetseite der beauftragten Luftsportverbände aus und füllen Sie es vollständig aus.
Senden Sie das Antragsformular mit den erforderlichen Unterlagen entweder
per Post oder
per E-Mail an die Adresse Ihres zuständigen Luftsportverbands.
Sofern Ihr Antrag vollständig ist, erhalten Sie per Post eine Eintragungsbescheinigung.
Voraussetzungen
keine
Erforderliche Unterlagen
Kopie des Personalausweises (Vor- und Rückseite) oder Reisepass und Meldebescheinigung
Nachweis des Eigentumserwerbs an dem Luftfahrzeug
Nachweis der Lufttüchtigkeit nach der Verordnung zur Prüfung von Luftfahrtgerät
Versicherungsbestätigung für den Luftfahrzeughalter
Nachweis der Löschung, wenn das Luftfahrzeug zuletzt außerhalb des Geltungsbereichs dieser Verordnung in einem öffentlichen Register eingetragen war
Frequenzzuteilung
Lärmzeugnis
Bei Zulassung durch eine Vertreterin oder einen Vertreter: Vollmacht der Eigentümerin oder des Eigentümers im Original