Amt Franzburg-Richtenberg

Garthofstraße 18
18461 Franzburg

 

Telefon: 038 322 / 54 0
Telefax: 038 322 / 54 703
E-Mail:

 

Mitarbeiterverzeichnis

 

Sparkasse Vorpommern
IBAN: DE54 1505 0500 0641 0004 21
BIC: NOLADE21GRW

 

Öffnungszeiten des Amtes

Montag:
09:00 - 12:00 Uhr

Dienstag:
09:00 - 12:00 und 13:00 - 18:00 Uhr

Donnerstag:
07:30 - 12:00 und 13:00 - 15:00 Uhr


Mehr Informationen

News-Ticker

  • Link zur Seite versenden
  • Ansicht zum Drucken öffnen
 

Gesellschaftsverzeichnis der Ingenieurkammer M-V: Eintragung beantragen


Handlungsgrundlage(n)


Fachlich freigegeben am

03.02.2020

Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

Nähere Informationen finden Sie in der Gebührensatzung der Ingenieurkammer Mecklenburg-Vorpommern.

Verwaltungsgebühr
200 EUR (FIX)

Antragsgebühr

Verwaltungsgebühr
250 EUR (FIX)

Eintragungsgebühr

Verwaltungsgebühr
200 EUR (FIX)

jährliche Listenführungsgebühr

Verwaltungsgebühr
150 EUR (FIX)

Gebühr für die Löschung der Eintragung


Erforderliche Unterlagen

Dem Antrag auf Eintragung inländischer Gesellschaften in das Gesellschaftsverzeichnis sind folgende Unterlagen beizufügen:

bei Gesellschaften:

  • öffentlich beglaubigte Ausfertigung des Gesellschaftsvertrages oder der Satzung,
  • Liste der Gesellschafter,
  • Nachweis über die Handelsregisteranmeldung,
  • Bestätigung des Versicherers über das Bestehen einer ausreichenden Berufshaftpflichtversicherung.

bei Partnerschaftsgesellschaften:

  • Kopie des Partnerschaftsvertrages,
  • Liste der Partner,
  • Nachweis über die Partnerschaftsregisteranmeldung,
  • Bestätigung des Versicherers über das Bestehen einer ausreichenden Berufshaftpflichtversicherung.

Änderungen des Gesellschaftsvertrages, der Satzung, der Liste der Gesellschafter, der Eintragung im Handelsregister oder Partnerschaftsregister sind der Kammer von der Gesellschaft unverzüglich anzuzeigen. Der Anzeige sind die erforderlichen Unterlagen als Nachweis beizufügen.


Voraussetzungen

Voraussetzungen für die Eintragung inländischer Gesellschaften in das Gesellschaftsverzeichnis sind:

  • Sitz der Gesellschaft im Land Mecklenburg-Vorpommern,
  • Nachweis des Bestehens einer ausreichenden Haftpflichtversicherung durch eine Bestätigung des Versicherers,
  • Regelungen im Gesellschaftsvertrag oder der Satzung über:
  1. Gegenstand des Unternehmens die Wahrnehmung der Berufsaufgaben nach den §§ 1 oder 5 Absatz 2 ist,
  2. in den Fällen des Absatzes 1
    a) Satz 1 die Berufsangehörigen nach § 2 oder
    b) Satz 2 die Beratenden Ingenieure mehr als die Hälfte des Kapitals und der Stimmanteile innehaben und die weiteren Anteile von natürlichen Personen gehalten werden, die aufgrund ihrer Berufsausbildung zum Erreichen des Unternehmenszwecks beitragen können; die Berufszugehörigkeit der Gesellschafter, die mindestens ein Viertel des Kapitals und der Stimmanteile an der Gesellschaft innehaben, ist in geeigneter Weise kenntlich zu machen,
  3. die zur Geschäftsführung befugten Personen mehrheitlich Berufsangehörige nach § 2 (in den Fällen des Absatzes 1 Satz 1) oder Beratende Ingenieure (in den Fällen des Absatzes 1 Satz 2) sind und gewährleistet ist, dass die Gesellschaft verantwortlich von diesen Berufsangehörigen geführt wird,
  4. Kapitalanteile an der Gesellschaft nicht für Rechnung Dritter gehalten und Stimmrechte nicht für Dritte oder von Dritten ausgeübt werden dürfen,
  5. bei Aktiengesellschaften und Kommanditgesellschaften auf Aktien die Aktien auf Namen lauten,
  6. die Übertragung von Kapital- und Geschäftsanteilen an die Zustimmung aller Gesellschafter gebunden ist und
  7. die für die Berufsangehörigen geltenden Berufspflichten nach § 29 von der Gesellschaft beachtet werden.

Auf Partnergesellschaften finden die Nummern 1 bis 6 keine Anwendung.


Verfahrensablauf

Für die Eintragung inländischer Gesellschaften:

  • Antragstellung bei der Ingenieurkammer Mecklenburg-Vorpommern
  • Bearbeitung durch den Eintragungsausschuss (ggf. Erläuterungen bzw. Nachreichen von Unterlagen)
  • Bescheid des Eintragungsausschusses

Änderungen des Gesellschaftsvertrages, der Satzung, der Liste der Gesellschafter, der Eintragung im Handelsregister oder Partnerschaftsregister sind der Kammer von der Gesellschaft unverzüglich anzuzeigen.

Die Anzeige kann formlos unter Beifügung der entsprechenden Nachweise erfolgen.


Weiterführende Informationen

Informationen zur Ingenieurkammer Mecklenburg-Vorpommern inklusive Satzungen:


Zuständigkeit

Ingenieurkammer Mecklenburg-Vorpommern


Hinweise (Besonderheiten)

Angezeigte auswärtige Gesellschaften (Ingenieure) werden in einem gesonderten Verzeichnis geführt.


Volltext

Nur in das Verzeichnis der Ingenieurkammer Mecklenburg-Vorpommern eingetragene Gesellschaften dürfen im Namen oder in der Firma die geschützte Berufsbezeichnung „Beratender Ingenieur/Beratende Ingenieurin“ führen.


Bearbeitungsdauer

ca. 3 Monate


Fristen

keine


Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern


Formulare

  • Formular: ja
  • Onlineverfahren möglich: nein
  • Schriftform erforderlich: nein
  • Persönliches Erscheinen nötig: nein

Zuständige Stelle(n)

Ingenieurkammer Mecklenburg-Vorpommern
Adresse
Alexandrinenstr. 32
19055 Schwerin, Landeshauptstadt