Voraussetzungen für die Eintragung in die Liste der Tragwerksplaner sind:
berufsqualifizierender Hochschulabschluss eines Studiums der Fachrichtung Architektur, Hochbau oder des Bauingenieurwesens,
eine mindestens dreijährige Berufserfahrung in der Tragwerksplanung,
Nachweis der für die Tätigkeit erforderlichen Zuverlässigkeit
die Bestätigung einer ausreichenden Haftpflichtversicherung.
Hinweise (Besonderheiten)
Der Antrag gilt als genehmigt, wenn über ihn nicht innerhalb der nach § 9 Absatz 2 Satz 2 Architekten- und Ingenieurgesetz Mecklenburg-Vorpommern (ArchIngG M-V) maßgeblichen Frist entschieden worden ist.
Auch die Architektenkammer Mecklenburg-Vorpommern führt eine Tragwerksplanerliste.
Volltext
In die bei der Ingenieurkammer Mecklenburg-Vorpommern geführte Liste der Tragwerksplaner ist auf Antrag einzutragen, wer die in § 66 Absatz 2 Satz 1 der Landesbauordnung Mecklenburg-Vorpommern vorgeschriebenen Voraussetzungen erfüllt.
Ingenieure, die in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem nach dem Recht der Europäischen Gemeinschaft gleichgestellten Staat zur Erstellung von Standsicherheitsnachweisen niedergelassen sind, sind ohne Eintragung in die Liste zur Erstellung von Standsicherheitsnachweisen nach § 66 Absatz 2 Satz 1 der Landesbauordnung Mecklenburg-Vorpommern berechtigt, wenn sie die nach § 66 Absatz 2 Satz 5 der Landesbauordnung Mecklenburg-Vorpommern vorgeschriebenen Voraussetzungen erfüllen.
Ministerium für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern
Verfahrensablauf
Antragstellung bei der Ingenieurkammer Mecklenburg-Vorpommern
Bearbeitung durch den Eintragungsausschuss
Bescheid des Eintragungsausschusses
Hinweis: Bei begründeten Zweifeln oder soweit unbedingt geboten, können von der Ingenieurkammer Mecklenburg-Vorpommern beglaubigte Kopien verlangt werden.