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Liste der Beratenden Ingenieure der Ingenieurkammer M-V: Eintragung beantragen


Formulare


Handlungsgrundlage(n)


Fachlich freigegeben am

17.11.2022

Voraussetzungen

Voraussetzungen für die Eintragung in die Liste der Beratenden Ingenieure sind insbesondere:

  • Wohnung, Niederlassung oder Anstellung in Mecklenburg-Vorpommern,
  • berufsqualifizierender Studienabschluss,
  • eine mindestens dreijährige ausgeübte praktische Ingenieurtätigkeit,
  • gleichwertige ausländische Berufsqualifikation,
  • eine eigenverantwortliche und unabhängige Tätigkeit,
  • Bestätigung einer ausreichenden Haftpflichtversicherung.

Erforderliche Unterlagen

Dem Antrag auf Eintragung in die Liste der Beratenden Ingenieure sind folgende Unterlagen beizufügen:

  • Nachweis der Wohnung, Niederlassung oder Anstellung in Mecklenburg-Vorpommern,
  • Nachweis eines berufsqualifizierenden Studienabschlusses,
  • Nachweis einer mindestens dreijährigen Tätigkeit als Ingenieur(in),
  • Nachweis gleichwertiger ausländischer Berufsqualifikationen,
  • Nachweis des eigenverantwortlichen und unabhängigen Tätigseins,
  • Nachweis über den Abschluss einer ausreichenden Berufshaftpflichtversicherung,
  • polizeiliches Führungszeugnis (nicht älter als 6 Monate),
  • tabellarischer Lebenslauf.

Zuständigkeit

Ingenieurkammer Mecklenburg-Vorpommern


Volltext

Wer in die Liste der Beratenden Ingenieure der Ingenieurkammer Mecklenburg-Vorpommern eingetragen ist, ist berechtigt, die geschützte Berufsbezeichnung Beratender Ingenieur/Beratende Ingenieurin zu führen.


Bearbeitungsdauer

ca. 3 Monate


Gebühr

Verwaltungsgebühr
150 EUR (FIX)

für den Antrag. Bei Ablehnung oder Rücknahme des Antrages erfolgt keine Erstattung.

Verwaltungsgebühr
250 EUR (FIX)

für die Eintragung in die Liste der Beratenden Ingenieure

Verwaltungsgebühr
100 EUR (FIX)

für die Löschung


Weiterführende Informationen

Informationen zur Ingenieurkammer Mecklenburg-Vorpommern inklusive Satzungen:


Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern


Verfahrensablauf

  • Antragstellung bei der Ingenieurkammer Mecklenburg-Vorpommern
  • Bearbeitung durch den Eintragungsausschuss
  • Bescheid

Hinweis: Bei begründeten Zweifeln oder soweit unbedingt geboten, können von der Ingenieurkammer Mecklenburg-Vorpommern beglaubigte Kopien verlangt werden.


Onlinedienste


Zuständige Stelle(n)

Ingenieurkammer Mecklenburg-Vorpommern
Adresse
Alexandrinenstr. 32
19055 Schwerin, Landeshauptstadt