Nachweis des eigenverantwortlichen und unabhängigen Tätigseins,
Nachweis über den Abschluss einer ausreichenden Berufshaftpflichtversicherung,
polizeiliches Führungszeugnis (nicht älter als 6 Monate),
tabellarischer Lebenslauf.
Zuständigkeit
Ingenieurkammer Mecklenburg-Vorpommern
Volltext
Wer in die Liste der Beratenden Ingenieure der Ingenieurkammer Mecklenburg-Vorpommern eingetragen ist, ist berechtigt, die geschützte Berufsbezeichnung Beratender Ingenieur/Beratende Ingenieurin zu führen.
Bearbeitungsdauer
ca. 3 Monate
Gebühr
Verwaltungsgebühr 150 EUR (FIX)
für den Antrag. Bei Ablehnung oder Rücknahme des Antrages erfolgt keine Erstattung.
Verwaltungsgebühr 250 EUR (FIX)
für die Eintragung in die Liste der Beratenden Ingenieure
Verwaltungsgebühr 100 EUR (FIX)
für die Löschung
Weiterführende Informationen
Informationen zur Ingenieurkammer Mecklenburg-Vorpommern inklusive Satzungen:
Ministerium für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern
Verfahrensablauf
Antragstellung bei der Ingenieurkammer Mecklenburg-Vorpommern
Bearbeitung durch den Eintragungsausschuss
Bescheid
Hinweis: Bei begründeten Zweifeln oder soweit unbedingt geboten, können von der Ingenieurkammer Mecklenburg-Vorpommern beglaubigte Kopien verlangt werden.