Amt Franzburg-Richtenberg

Garthofstraße 18
18461 Franzburg

 

Telefon: 038 322 / 54 0
Telefax: 038 322 / 54 703
E-Mail:

 

Mitarbeiterverzeichnis

 

Sparkasse Vorpommern
IBAN: DE54 1505 0500 0641 0004 21
BIC: NOLADE21GRW

 

Öffnungszeiten des Amtes

Montag:
09:00 - 12:00 Uhr

Dienstag:
09:00 - 12:00 und 13:00 - 18:00 Uhr

Donnerstag:
07:30 - 12:00 und 13:00 - 15:00 Uhr


Mehr Informationen

News-Ticker

  • Link zur Seite versenden
  • Ansicht zum Drucken öffnen
 

Liste der bauvorlageberechtigten Ingenieure der Ingenieurkammer M-V: Eintragung beantragen


Handlungsgrundlage(n)


Fachlich freigegeben am

17.11.2022

Formulare

Der Antrag auf Mitgliedschaft kann von der Homepage der Ingenieurkammer Mecklenburg-Vorpommern heruntergeladen werden:


Erforderliche Unterlagen

Dem Antrag auf Eintragung in die Liste der bauvorlageberechtigten Ingenieure sind folgende Unterlagen beizufügen:

  • Zeugnis über den Abschluss eines Studiums der Fachrichtung Hochbau oder des Bauingenieurwesens,
  • Nachweis einer praktischen Tätigkeit auf dem Gebiet der Entwurfsplanung von Gebäuden von mindestens zwei Jahren,
  • Referenzliste mit eigenen Entwurfsplanungen,
  • drei eigenhändig erarbeitete Entwurfsplanungen,
  • polizeiliches Führungszeugnis (nicht älter als 6 Monate),
  • tabellarischer Lebenslauf.

Zuständigkeit

Ingenieurkammer Mecklenburg-Vorpommern


Voraussetzungen

Voraussetzungen für die Eintragung in die Liste der bauvorlageberechtigten Ingenieure sind:

  • berufsqualifizierenden Hochschulabschluss eines Studiums der Fachrichtung Hochbau oder des Bauingenieurwesens,
  • danach eine mindestens zweijährige praktische Tätigkeit auf dem Gebiet der Entwurfsplanung von Gebäuden und
  • Nachweis der für die Tätigkeit erforderlichen Zuverlässigkeit
  • Nachweis einer ausreichenden Berufshaftpflichtversicherung.

Volltext

Bauvorlageberechtigt ist, wer in die von der Ingenieurkammer Mecklenburg-Vorpommern geführte Liste der Bauvorlageberechtigten eingetragen ist (Eintragungen anderer Länder gelten auch im Land Mecklenburg-Vorpommern) und wer einen berufsqualifizierenden Hochschulabschluss eines Studiums der Fachrichtung Architektur, Hochbau oder des Bauingenieurwesens nachweist, danach mindestens zwei Jahre auf dem Gebiet der Entwurfsplanung von Gebäuden praktisch tätig gewesen ist und Bediensteter einer juristischen Person des öffentlichen Rechts ist, für die dienstliche Tätigkeit.


Bearbeitungsdauer

ca. 3 Monate


Gebühr

Verwaltungsgebühr
150 EUR (FIX)

Gebühr für den Antrag

Verwaltungsgebühr
250 EUR (FIX)

Gebühr für die Eintragung

Verwaltungsgebühr
100 EUR (FIX)

Gebühr für die Löschung der Eintragung


Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern


Verfahrensablauf

  • Antragstellung bei der Ingenieurkammer Mecklenburg-Vorpommern
  • Bearbeitung durch den Eintragungsausschuss
  • Bescheid des Eintragungsausschusses

Hinweis: Bei begründeten Zweifeln oder soweit unbedingt geboten, können von der Ingenieurkammer Mecklenburg-Vorpommern beglaubigte Kopien verlangt werden.


Onlinedienste


Zuständige Stelle(n)

Ingenieurkammer Mecklenburg-Vorpommern
Adresse
Alexandrinenstr. 32
19055 Schwerin, Landeshauptstadt