Dem Antrag auf Eintragung in die Liste der bauvorlageberechtigten Ingenieure sind folgende Unterlagen beizufügen:
Zeugnis über den Abschluss eines Studiums der Fachrichtung Hochbau oder des Bauingenieurwesens,
Nachweis einer praktischen Tätigkeit auf dem Gebiet der Entwurfsplanung von Gebäuden von mindestens zwei Jahren,
Referenzliste mit eigenen Entwurfsplanungen,
drei eigenhändig erarbeitete Entwurfsplanungen,
polizeiliches Führungszeugnis (nicht älter als 6 Monate),
tabellarischer Lebenslauf.
Zuständigkeit
Ingenieurkammer Mecklenburg-Vorpommern
Voraussetzungen
Voraussetzungen für die Eintragung in die Liste der bauvorlageberechtigten Ingenieure sind:
berufsqualifizierenden Hochschulabschluss eines Studiums der Fachrichtung Hochbau oder des Bauingenieurwesens,
danach eine mindestens zweijährige praktische Tätigkeit auf dem Gebiet der Entwurfsplanung von Gebäuden und
Nachweis der für die Tätigkeit erforderlichen Zuverlässigkeit
Nachweis einer ausreichenden Berufshaftpflichtversicherung.
Volltext
Bauvorlageberechtigt ist, wer in die von der Ingenieurkammer Mecklenburg-Vorpommern geführte Liste der Bauvorlageberechtigten eingetragen ist (Eintragungen anderer Länder gelten auch im Land Mecklenburg-Vorpommern) und wer einen berufsqualifizierenden Hochschulabschluss eines Studiums der Fachrichtung Architektur, Hochbau oder des Bauingenieurwesens nachweist, danach mindestens zwei Jahre auf dem Gebiet der Entwurfsplanung von Gebäuden praktisch tätig gewesen ist und Bediensteter einer juristischen Person des öffentlichen Rechts ist, für die dienstliche Tätigkeit.
Bearbeitungsdauer
ca. 3 Monate
Gebühr
Verwaltungsgebühr 150 EUR (FIX)
Gebühr für den Antrag
Verwaltungsgebühr 250 EUR (FIX)
Gebühr für die Eintragung
Verwaltungsgebühr 100 EUR (FIX)
Gebühr für die Löschung der Eintragung
Fachlich freigegeben durch
Ministerium für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern
Verfahrensablauf
Antragstellung bei der Ingenieurkammer Mecklenburg-Vorpommern
Bearbeitung durch den Eintragungsausschuss
Bescheid des Eintragungsausschusses
Hinweis: Bei begründeten Zweifeln oder soweit unbedingt geboten, können von der Ingenieurkammer Mecklenburg-Vorpommern beglaubigte Kopien verlangt werden.