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News-Ticker


Förderung: Zuwendungen für Projekte zur Durchführung des Freiwilligen Sozialen Jahres (FSJ) beantragen
Formulare
Handlungsgrundlage(n)
Fachlich freigegeben am
16.01.2020
Gebühr
Verwaltungsgebühr
EUR (KOSTENFREI)
Volltext
Was wird gefördert?
Das Land Mecklenburg-Vorpommern gewährt Zuwendungen zur Durchführung des Freiwilligen Sozialen Jahres mit dem Ziel der Förderung von gesellschaftlichem Engagement und Erhöhung der individuellen Berufs- oder Studienwahlkompetenz von jungen Menschen bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres.
Gegenstand der Förderung sind Projekte zur Durchführung des Freiwilligen Sozialen Jahres in Mecklenburg-Vorpommern in den Bereichen Jugendhilfe, Denkmalpflege, Kultur, Demokratie, Flüchtlingsarbeit oder des Sports oder in Jugendbildungs- und Übernachtungsstätten nach den Regelungen des Jugendfreiwilligendienstegesetzes (nachfolgend JFDG genannt).
Zuständigkeit
Bewilligungsbehörde ist das Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGuS) in Mecklenburg-Vorpommern
Verfahrensablauf
Der formgebundene Antrag ist an die Bewilligungsbehörde unter Verwendung der Vorlagen zu richten.
Die Bewilligung der Zuwendung erfolgt für die Dauer eines FSJ durch schriftlichen Bescheid.
Fachlich freigegeben durch
Ministerium für Soziales, Integration und Gleichstellung Mecklenburg-Vorpommern
Voraussetzungen
Zuwendungen werden gewährt unter der Voraussetzung, dass der Zuwendungsempfänger als Träger des FSJ nach den Bestimmungen des JFDG in Mecklenburg-Vorpommern zugelassen ist und die Bestimmungen des JFDG während der Durchführung des Projektes eingehalten werden.
Erforderliche Unterlagen
- Antragsformular
- Nachweis über die Anerkennung als Träger des FSJ
- Handelsregisterauszug
- Satzung des Trägers
Zuständige Stelle(n)
Abteilung LAGuS 2 - Förderangelegenheiten
Adresse
Blücherstr. 1
18055 Rostock, Hanse- und Universitätsstadt