Amt Franzburg-Richtenberg

Garthofstraße 18
18461 Franzburg

 

Telefon: 038 322 / 54 0
Telefax: 038 322 / 54 703
E-Mail:

 

Mitarbeiterverzeichnis

 

Sparkasse Vorpommern
IBAN: DE54 1505 0500 0641 0004 21
BIC: NOLADE21GRW

 

Öffnungszeiten des Amtes

Montag:
09:00 - 12:00 Uhr

Dienstag:
09:00 - 12:00 und 13:00 - 18:00 Uhr

Donnerstag:
07:30 - 12:00 und 13:00 - 15:00 Uhr


Mehr Informationen

News-Ticker

  • Link zur Seite versenden
  • Ansicht zum Drucken öffnen
 

Förderung: Zuwendungen für Projekte zur Durchführung des Freiwilligen Sozialen Jahres (FSJ) beantragen


Formulare


Handlungsgrundlage(n)


Fachlich freigegeben am

16.01.2020

Gebühr

Verwaltungsgebühr
EUR (KOSTENFREI)


Volltext

Was wird gefördert?

Das Land Mecklenburg-Vorpommern gewährt Zuwendungen zur Durchführung des Freiwilligen Sozialen Jahres mit dem Ziel der Förderung von gesellschaftlichem Engagement und Erhöhung der individuellen Berufs- oder Studienwahlkompetenz von jungen Menschen bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres.

Gegenstand der Förderung sind Projekte zur Durchführung des Freiwilligen Sozialen Jahres in Mecklenburg-Vorpommern in den Bereichen Jugendhilfe, Denkmalpflege, Kultur, Demokratie, Flüchtlingsarbeit oder des Sports oder in Jugendbildungs- und Übernachtungsstätten nach den Regelungen des Jugendfreiwilligendienstegesetzes (nachfolgend JFDG genannt).


Zuständigkeit

Bewilligungsbehörde ist das Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGuS) in Mecklenburg-Vorpommern


Verfahrensablauf

Der formgebundene Antrag ist an die Bewilligungsbehörde unter Verwendung der Vorlagen zu richten.

Die Bewilligung der Zuwendung erfolgt für die Dauer eines FSJ durch schriftlichen Bescheid.


Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Soziales, Integration und Gleichstellung Mecklenburg-Vorpommern


Voraussetzungen

Zuwendungen werden gewährt unter der Voraussetzung, dass der Zuwendungsempfänger als Träger des FSJ nach den Bestimmungen des JFDG in Mecklenburg-Vorpommern zugelassen ist und die Bestimmungen des JFDG während der Durchführung des Projektes eingehalten werden.


Erforderliche Unterlagen

  • Antragsformular
  • Nachweis über die Anerkennung als Träger des FSJ
  • Handelsregisterauszug
  • Satzung des Trägers

Zuständige Stelle(n)

Abteilung LAGuS 2 - Förderangelegenheiten
Adresse
Blücherstr. 1
18055 Rostock, Hanse- und Universitätsstadt