Amt Franzburg-Richtenberg

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Förderung: Einzelbetriebliche Messeförderung beantragen


Formulare


Handlungsgrundlage(n)


Weiterführende Informationen


Fachlich freigegeben am

27.09.2019

Gebühr

Verwaltungsgebühr
EUR (KOSTENFREI)


Volltext

Was wird gefördert?

Das Land Mecklenburg-Vorpommern unterstützt die Teilnahme gewerblicher Unternehmen an Messen und Ausstellungen im In- und Ausland.

Startup-Unternehmen werden mit einer Pauschale in Höhe von EUR 2.000 für ihre Messebeteiligung unterstützt.

Die verbindliche Anmeldung bei der Messe darf generell erst nach Erhalt der Eingangsbestätigung des Landesförderinstitutes erfolgen.

Ziel der Zuwendung ist es, kleinen und mittleren Unternehmen die Teilnahme als Aussteller an nationalen und internationalen Messen zu ermöglichen.

Messen, die in Mecklenburg-Vorpommern stattfinden, sind von der Förderung ausgeschlossen.

Wer wird gefördert?

Zuwendungsempfänger sind kleine und mittlere Unternehmen (KMU) der gewerblichen Wirtschaft (< als 250 Mitarbeiter).

Wie wird gefördert?

Gefördert werden die Ausgaben für die Standflächenmiete.

KMU mit < 50 Mitarbeiter erhalten 50 % , max. EUR 6.000
KMU mit < als 250 Mitarbeitern erhalten 40 %, max. EUR 6.000
der Ausgaben für die Standflächenmiete als Zuwendung.

Ausgaben für die Standflächenmiete unter EUR 1.000 sind von der Förderung ausgeschlossen - Bagatellgrenze.

Startup-Unternehmen

Kleine Unternehmen, die zum Zeitpunkt des Beginns der Messe nicht älter als fünf Jahre sind (Zeitpunkt des Beginns der gewerblichen Tätigkeit laut Gewerbeanmeldung), erhalten eine Pauschale für Ihre Messebeteiligung in Höhe von EUR 2.000. Dieser Betrag muss nicht zurückgezahlt werden. Es gilt für Startup-Unternehmen keine Bagatellgrenze.


Voraussetzungen

Antragsteller sind kleine oder mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit weniger als 250 Beschäftigten.


Bearbeitungsdauer

Die Erstellung des Zuwendungsbescheides erfolgt, wenn die Originalrechnung der Messegesellschaft und der Original-Zahlungsnachweis im LFI vorliegen. Die Fördermittel werden ausgezahlt nach Vorlage des Verwendungsnachweises (mit Mittelanforderung).


Fristen

Die verbindliche Anmeldung bei der Messe darf erst nach Erhalt der Eingangsbestätigung des Landesförderinstitutes erfolgen.

Fristen sind im Rahmen der Antragstellung beim Landesförderinstitut und bei der Einreichung des Verwendungsnachweises (mit Mittelanforderung) zu beachten.


Zuständigkeit

Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern


Erforderliche Unterlagen

Mit der Eingangsbestätigung des Landesförderinstituts Mecklenburg-Vorpommern (LFI M-V) werden folgende Unterlagen angefordert:

  • Antragsformular mit Unterschriftsprobenblatt
  • Angaben zum Unternehmen (Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug, Gesellschafterliste, Erklärung zur Unternehmensbeteiligungen, De-minimis-Bescheinigung)
  • Angaben zum Vorhaben (Vorhabenbeschreibung, Vertrag mit Messegesellschaft, Originalrechnung, Original-Zahlungsnachweis)

Fachlich freigegeben durch

Staatskanzlei Mecklenburg-Vorpommern, Referat Außenwirtschaft und Messen


Verfahrensablauf

Vor einer verbindlichen Anmeldung bei der Messe ist beim Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern (LFI M-V) zunächst ein formloser Antrag (auch online) ausreichend.

Die verbindliche Anmeldung bei der Messe darf erst nach Erhalt der Eingangsbestätigung des LFI M-V erfolgen.


Zuständige Stelle(n)

Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern (LFI)
Adresse
Werkstraße 213
19061 Schwerin, Landeshauptstadt