Förderung: Zuschuss für innovative Unternehmensgründungen (Gründungsstipendium) beantragen
Volltext
Wer wird gefördert?
Natürliche Personen, mit fachlicher und kaufmännischer Eignung, die mindestens 18 Jahre alt sind und sich zum Zeitpunkt der Antragstellung durch Gründung eines neuen Unternehmens selbständig machen wollen oder deren Unternehmensgründung zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht länger als zwölf Monate zurückliegt.
Was wird gefördert?
Es werden Beihilfen zum Lebensunterhalt für Gründungsvorhaben mit hohem Innovationsgehalt während und nach der Gründungsphase. Ziel ist die Erhöhung der Anzahl nachhaltiger innovativer Unternehmen durch Gründungen.
Wie wird gefördert?
Die Höhe der Zuwendung beträgt für weibliche Personen in den ersten neun Monaten des Bewilligungszeitraums 2 400 Euro je Monat und in den zweiten neun Monaten des Bewilligungszeitraums 1 900 Euro je Monat. Für männliche Personen beträgt die Höhe der Zuwendung in den ersten neun Monaten des Bewilligungszeitraums 1 900 Euro je Monat und in den zweiten neun Monaten des Bewilligungszeitraums 1 400 Euro je Monat.
Personen diversen Geschlechts sind weiblichen Personen gleichgestellt.
fachliche Stellungnahme einer Hochschule oder einer anderen geeigneten Einrichtung zum Innovationscharakter
beruflicher Werdegang, aus dem fachliche und kaufmännische Eignung hervorgeht
Für das Antragsverfahren:
gegebenenfalls die für das Gründungsvorhaben erforderlichen behördlichen und sonstigen Genehmigungen
Erklärung über bereits gestellte Anträge auf weitere Zuwendungen zur Finanzierung des Lebensunterhalts
De-minimis-Erklärung
bei bereits gegründeten Unternehmen Gewerbeanmeldung/Anmeldung beim Finanzamt
Finanzierungsplan
Voraussetzungen
Hauptwohnsitz und künftiger Betriebssitz in M-V
Hauptgeschäftsgrundlage müssen neuartige Produkte oder Dienstleistungen mit hohem Innovationsgehalt sein
tragfähige
fachliche Stellungnahme einer Hochschule oder einer anderen geeigneten Einrichtung
Votum einer Fachjury über die eingereichte Projektidee
keine zeitgleiche Kombination mit einem weiteren Beschäftigungsverhältnis über mehr als fünf Stunden pro Woche hinaus ist ausgeschlossen
Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)
keine
Verfahrensablauf
Einreichung einer Projektidee für das vorgeschaltete Jury-Verfahren
Einreichung bei der Bewilligungsbehörde
Antragstellung: formgebundener Antrag an die Bewilligungsbehörde
Bearbeitungsdauer
Nach Erhalt eines positiven Juryvotums und der Vorlage aller zuwendungsrelevanten Unterlagen erfolgt die Gewährung des Gründungsstipendiums per Zuwendungsbescheid.
Fristen
Antragstellung innerhalb von zwölf Monaten bei Beantragung nach Unternehmensgründung