Amt Franzburg-Richtenberg

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Förderung: Zuschuss für innovative Unternehmensgründungen (Gründungsstipendium) beantragen


Volltext

Wer wird gefördert?

Natürliche Personen, mit fachlicher und kaufmännischer Eignung, die mindestens 18 Jahre alt sind und sich zum Zeitpunkt der Antragstellung durch Gründung eines neuen Unternehmens selbständig machen wollen oder deren Unternehmensgründung zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht länger als zwölf Monate zurückliegt.

Was wird gefördert?

Es werden Beihilfen zum Lebensunterhalt für Gründungsvorhaben mit hohem Innovationsgehalt während und nach der Gründungsphase. Ziel ist die Erhöhung der Anzahl nachhaltiger innovativer Unternehmen durch Gründungen.

Wie wird gefördert?

Die Höhe der Zuwendung beträgt für weibliche Personen in den ersten neun Monaten des Bewilligungszeitraums 2 400 Euro je Monat und in den zweiten neun Monaten des Bewilligungszeitraums 1 900 Euro je Monat. Für männliche Personen beträgt die Höhe der Zuwendung in den ersten neun Monaten des Bewilligungszeitraums 1 900 Euro je Monat und in den zweiten neun Monaten des Bewilligungszeitraums 1 400 Euro je Monat. 
Personen diversen Geschlechts sind weiblichen Personen gleichgestellt.

 


Handlungsgrundlage(n)


Erforderliche Unterlagen

Für das Jury-Verfahren:

  • Unternehmenskonzept
  • fachliche Stellungnahme einer Hochschule oder einer anderen geeigneten Einrichtung zum Innovationscharakter
  • beruflicher Werdegang, aus dem fachliche und kaufmännische Eignung hervorgeht

Für das Antragsverfahren:

  • gegebenenfalls die für das Gründungsvorhaben erforderlichen behördlichen und sonstigen Genehmigungen
  • Erklärung über bereits gestellte Anträge auf weitere Zuwendungen zur Finanzierung des Lebensunterhalts
  • De-minimis-Erklärung
  • bei bereits gegründeten Unternehmen Gewerbeanmeldung/Anmeldung beim Finanzamt
  • Finanzierungsplan

Voraussetzungen

  • Hauptwohnsitz und künftiger Betriebssitz in M-V
  • Hauptgeschäftsgrundlage müssen neuartige Produkte oder Dienstleistungen mit hohem Innovationsgehalt sein
  • tragfähige
  • fachliche Stellungnahme einer Hochschule oder einer anderen geeigneten Einrichtung
  • Votum einer Fachjury über die eingereichte Projektidee
  • keine zeitgleiche Kombination mit einem weiteren Beschäftigungsverhältnis über mehr als fünf Stunden pro Woche hinaus ist ausgeschlossen

Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

keine


Verfahrensablauf

  • Einreichung einer Projektidee für das vorgeschaltete Jury-Verfahren
  • Einreichung bei der Bewilligungsbehörde
  • Antragstellung: formgebundener Antrag an die Bewilligungsbehörde

Bearbeitungsdauer

Nach Erhalt eines positiven Juryvotums und der Vorlage aller zuwendungsrelevanten Unterlagen erfolgt die Gewährung des Gründungsstipendiums per Zuwendungsbescheid.


Fristen

Antragstellung innerhalb von zwölf Monaten bei Beantragung nach Unternehmensgründung


Formulare


Weiterführende Informationen

Antrag ist in jedem Fall in Schriftform und unterschrieben bei der GSA – Gesellschaft für Struktur- und Arbeitsmarktentwicklung mbH einzureichen.


Hinweise (Besonderheiten)

Das Gründungsstipendium kann auch während eines Urlaubssemesters Studierenden, die ein Unternehmen gründen, gewährt werden.


Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Mecklenburg-Vorpommern


Fachlich freigegeben am

10.04.2024

Zuständigkeit

GSA - Gesellschaft für Struktur- und Arbeitsmarktentwicklung mbH


Zuständige Stelle(n)

Gesellschaft für Struktur- und Arbeitsmarktentwicklung mbH (GSA)
Adresse
Schulstr. 1-3
19055 Schwerin, Landeshauptstadt