Förderung: Übernahme von Bürgschaften zu Gunsten landwirtschaftlicher Unternehmen beantragen
Volltext
Bürgschaftszweck
Das Land übernimmt Bürgschaften, um im Interesse des Landes volkswirtschaftlich förderungswürdige und betriebswirtschaftlich vertretbare Maßnahmen zur Unterstützung einer wettbewerbsfähigen, nachhaltigen, umweltschonenden, tierartgerechten und multifunktionalen Landwirtschaft zu ermöglichen.
Gegenstand der Bürgschaft
Bürgschaftsübernahme zur Absicherung von neuen Umlaufmittelfinanzierungen und Investitionen in langlebige Wirtschaftsgüter (außer Bodenkäufe)
Bürgschaftsempfänger
landwirtschaftliche Unternehmen, die den KMU Anforderungen entsprechen und ihre Betriebsstätte in Mecklenburg-Vorpommern haben
Beschränkung des Viehbesatzes auf max. 2 GV/ha
Art und Umfang der Bürgschaft
Ausfallbürgschaften mit anteiligem Risiko des Kreditgebers von mindestens 20 % des Kreditausfalls
die Zinssätze verbürgter Darlehen dürfen die aktuellen Konditionen der Landwirtschaftlichen Rentenbank nach dem risikogerechten Zinssystem nicht überschreiten
Laufzeit der Bürgschaften für Umlaufmittelfinanzierungen 6 - 8 Jahre, für Investitionen in langlebige Wirtschaftsgüter 12 Jahre
anderweitige Finanzierungshilfen dürfen nicht zur Verfügung stehen
Antragstellung grundsätzlich vor Finanzierungsbeginn
Maßnahme muss betriebswirtschaftlich vertretbar sein
Übereinstimmung mit den jeweils geltenden EU-beihilferechtlichen Vorschriften
Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)
Für die Beantragung einer Bürgschaft wird ein einmaliges Bearbeitungsentgelt in Höhe von 1 % des Bürgschaftsbetrags erhoben, mindestens EUR 2.000. Diese ist mit Antragstellung fällig.
Das laufende Bürgschaftsentgelt beträgt mind. 0,8 % p.a. des Bürgschaftsbetrags bzw. des valutierenden Bürgschaftsobligos.
Im Falle einer Überschreitung von Förderhöchstgrenzen können Abweichungen vom Regelentgelt erforderlich sein.
Das laufende Bürgschaftsentgelt ist ab Zugang der Bürgschaftszusicherung zu entrichten.
Details zu Bearbeitungs- und Bürgschaftsentgelt regelt die Entgeltregelung in Anlage 2 zur Bürgschaftsrichtlinie Landwirtschaft.
Verfahrensablauf
Beantragung über die Hausbanken; diese stellt den Antrag auf Bürgschaftsübernahme bei der
PricewaterhouseCoopers Aktiengesellschaft
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Werderstraße 74 b
19055 Schwerin
Bearbeitungsdauer
individuell
Fachlich freigegeben durch
Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern
Fachlich freigegeben am
23.01.2020
Zuständigkeit
Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern