Amt Franzburg-Richtenberg

Garthofstraße 18
18461 Franzburg

 

Telefon: 038 322 / 54 0
Telefax: 038 322 / 54 703
E-Mail:

 

Mitarbeiterverzeichnis

 

Sparkasse Vorpommern
IBAN: DE54 1505 0500 0641 0004 21
BIC: NOLADE21GRW

 

Öffnungszeiten des Amtes

Montag:
09:00 - 12:00 Uhr

Dienstag:
09:00 - 12:00 und 13:00 - 18:00 Uhr

Donnerstag:
07:30 - 12:00 und 13:00 - 15:00 Uhr


Mehr Informationen

News-Ticker

  • Link zur Seite versenden
  • Ansicht zum Drucken öffnen
 

Förderung: Ausgleichszahlungen für Beschränkungen der landwirtschaftlichen Nutzung in Natura 2000-Gebieten beantragen


Handlungsgrundlage(n)


Fachlich freigegeben am

20.02.2020

Gebühr

Verwaltungsgebühr
EUR (KOSTENFREI)


Volltext

Was wird gefördert?

Das Land MV fördert gemeinsam mit der EU den finanziellen Ausgleich für den Erhalt von Lebensraumtypen und Arten durch Vorgaben zur Bewirtschaftung der Flächen und für den Verzicht auf Pflanzenschutzmittel gemäß der Pflanzenschutzanwendungsverordnung mit einem Zuschuss.

Gefördert werden landwirtschaftliche Flächen, die in der ausgewiesenen Kulisse in MV liegen.

Wer wird gefördert?

Gefördert werden

  • natürliche oder juristische Personen
  • oder Vereinigungen natürlicher oder juristischer Personen unabhängig von der Rechtsform, die eine landwirtschaftliche Tätigkeit ausüben.

Wie wird gefördert?

Die Zuwendung wird im Rahmen einer Projektförderung als Festbetragsfinanzierung in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses oder einer nicht rückzahlbaren Zuweisung gewährt.


Erforderliche Unterlagen

Antragstellung erfolgt über die onlie Antragstellung Projektförderung (IAP)


Fristen

Der Förderantrag für das FP 534 ist vor Beginn der Verpflichtung (01.01.) zu stellen.

Der Zahlungsantrag für das FP 536 ist bis zum 15.05. des Antragsjahres zu stellen. Weitere Informationen dazu finden Sie in der Richtlinie ab Punkt 7.


Bearbeitungsdauer

Die Entscheidung und Auszahlung der geförderten Beträge erfolgt spätestens bis zum 30.06 des auf die Antragstellung folgenden Jahres.


Verfahrensablauf

Ihren Antrag stellen Sie online über die Antragstellung Projektförderung (IAP). Sie können sich vor Antragstellung auch weitere Informationen im für Sie zuständigen staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt holen.
 

Antragstellung:

Das zuständige staatliche Amt für Landwirtschaft und Umwelt prüft Ihren Antrag. Bei positiver Entscheidung erhalten Sie einen Bewilligungsbescheid, bei negativer Entscheidung erhalten Sie eine Ablehnungsbescheid.

Den Zuschuss erhalten Sie nach Ablauf des Verpflichtungsjahr bis spätestens zum 30.06 des Folgejahres.


Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern


Zuständigkeit

Staatliche Amt für Landwirtschaft und Umwelt (StALU)


Voraussetzungen

  • Antragsteller müssen eine Unternehmensnummer (BNR-ZD), die vom zuständigen staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt vergeben wird sowie ein PIN haben.
  • beantragte Flächen müssen in der Natura 2000 Kulisse liegen

Onlinedienste


Zuständige Stelle(n)

Dezernat StALUVP 41 - Allgemeine Angelegenheiten, Projektförderung, Verdingungswesen, Siedlungswasserwirtschaft, Bauverwaltung nach Z-Bau
Adresse
Badenstr. 18
18439 Stralsund, Hansestadt
Adresse
Kastanienallee 13
17373 Ueckermünde, Stadt Seebad

Referat VI 330 - Ausgleichszahlungen der EU, Agrarumweltmaßnahmen
Adresse
Paulshöher Weg 1
19061 Schwerin, Landeshauptstadt