Amt Franzburg-Richtenberg

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Tierische Nebenprodukte und Tierkörper: Beseitigung anmelden


Volltext

Tote Tiere (Haus-, Heim-, Zoo-, Zirkus- und unter besonderen Umständen auch Wildtiere) und bestimmte Abfälle tierischer Herkunft, wie zum Beispiel Schlachtabfälle, müssen ordnungsgemäß entsorgt werden. Die unschädliche Beseitigung dieser Tierkörper und Tierkörperteile ist ein wichtiger Bestandteil der Tierseuchenbekämpfung und der öffentlichen Gesundheitsvorsorge und wird in Mecklenburg-Vorpommern von der SecAnim GmbH durchgeführt.

Einzelne Tierkörper von Heimtieren (Hunde, Katzen, Vögel etc.) unterliegen nicht der Pflicht zur Entsorgung im Verarbeitungsbetrieb der SecAnim GmbH, wenn sie

  1. auf hierfür besonders zugelassenen Plätzen oder Anlagen (z. B. Tierfriedhof) vergraben oder
  2. auf eigenem Gelände, nicht jedoch in Wasserschutzgebieten und nicht in unmittelbarer Nähe öffentlicher Wege und Plätze vergraben werden, oder
  3. durch Verbrennen in einer zugelassenen Anlage

beseitigt werden.

Beim Vergraben ist zu beachten, dass die Tierkörper mit einer mindestens 50 Zentimeter starken Erdschicht bedeckt sind. Auch für Equiden, die in einer zugelassen Verbrennungsanlage verbrannt werden, sind Ausnahmen möglich, wenn eine Genehmigung durch das örtlich zuständige Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt erteilt wird.


Handlungsgrundlage(n)


Erforderliche Unterlagen

Bei verendeten Rindern ist der Rinderpass, bei verendeten Equiden ist der Equidenpass beizufügen. Ansonsten sind keine Unterlagen vorzulegen.


Voraussetzungen

Keine


Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

Für die erbrachten Leistungen erhebt die SecAnim GmbH Entgelte auf der Grundlage einer Entgeltliste.


Verfahrensablauf

Der Besitzer, bei dem die Tierkörper oder zu beseitigenden tierischen Nebenprodukte anfallen, hat die SecAnim GmbH unverzüglich zu informieren. Die SecAnim GmbH kommt mit einem Spezialfahrzeug und holt die gefallenen Tiere oder tierischen Nebenprodukte ab.

Die Erteilung von Ausnahmegenehmigungen für Equiden obliegt dem örtlich zuständigen Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt.


Bearbeitungsdauer

  • innerhalb von 48 Stunden

Fristen

Die Meldung an die SecAnim GmbH hat gemäß § 7 des Tierische Nebenprodukte-Beseitigungsgesetzes unverzüglich erfolgen.


Weiterführende Informationen


Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern


Fachlich freigegeben am

23.09.2025

Zuständigkeit

SecAnim GmbH, Niederlassung Malchin

  • Seit Herbst 1998 wurde der SARIA Bio-Industries GmbH (jetzt SecAnim GmbH) im Einvernehmen mit allen Landräten und Oberbürgermeistern des Landes die Pflicht zur Abholung, Sammlung, Beförderung, Lagerung, Verarbeitung und Beseitigung von tierischen Nebenprodukten übertragen.

Die Erteilung von Ausnahmegenehmigungen für Equiden obliegt dem örtlich zuständigen Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt.


Onlinedienste


Zuständige Stelle(n)

Fachdienst 34 - Veterinärwesen und Verbraucherschutz
Adresse
Lindenallee 61
18437 Stralsund, Hansestadt
Adresse
Scheunenweg 10
18311 Ribnitz-Damgarten, Bernsteinstadt
Adresse
Störtebekerstraße 30
18528 Bergen auf Rügen, Stadt

SecAnim GmbH, Niederlassung Malchin
Adresse
An der Landwehr
17139 Malchin