Amt Franzburg-Richtenberg

Garthofstraße 18
18461 Franzburg

 

Telefon: 038 322 / 54 0
Telefax: 038 322 / 54 703
E-Mail:

 

Mitarbeiterverzeichnis

 

Sparkasse Vorpommern
IBAN: DE54 1505 0500 0641 0004 21
BIC: NOLADE21GRW

 

Öffnungszeiten des Amtes

Montag:
09:00 - 12:00 Uhr

Dienstag:
09:00 - 12:00 und 13:00 - 18:00 Uhr

Donnerstag:
07:30 - 12:00 und 13:00 - 15:00 Uhr


Mehr Informationen

News-Ticker

  • Link zur Seite versenden
  • Ansicht zum Drucken öffnen
 

Förderung: Finanzielle Hilfe bei Mehrlingsgeburten (ab Drillingen) beantragen


Volltext

Was wird gefördert?

Das Land Mecklenburg-Vorpommern gewährt eine freiwillige finanzielle Hilfe für Familien im Falle von Mehrlingsgeburten (ab Drillingen).

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind Sorgeberechtigte, die zum Zeitpunkt der Geburt und des Antrages ihre alleinige oder Hauptwohnung in Mecklenburg-Vorpommern haben und bei denen die Kinder mit alleiniger oder Hauptwohnung gemeldet sind und leben. Der Antrag ist über die zuständige Meldebehörde an die Staatskanzlei zu stellen.

Wie wird gefördert?

Es wird eine einmalige finanzielle Hilfe in Höhe von 1.000 Euro pro Kind gewährt. Die finanzielle Hilfe wird durch die Staatskanzlei in der Regel im Überweisungsverfahren ausgezahlt.


Handlungsgrundlage(n)


Erforderliche Unterlagen

Antrag auf finanzielle Hilfe des Landes Mecklenburg-Vorpommern bei Mehrlingsgeburten (ab Drillingen) mit Bestätigung der Meldebehörde.


Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind Sorgeberechtigte, die zum Zeitpunkt der Geburt und des Antrages ihre alleinige oder Hauptwohnung in Mecklenburg-Vorpommern haben und bei denen die Kinder mit alleiniger oder Hauptwohnung gemeldet sind und leben.


Verfahrensablauf

Der Antrag ist über die zuständige Meldebehörde an die Staatskanzlei zu stellen.


Fristen

Der Antrag muss innerhalb eines Jahres nach der Geburt der Kinder bei der Staatskanzlei vorliegen.


Formulare


Weiterführende Informationen


Fachlich freigegeben durch

Staatskanzlei Mecklenburg-Vorpommern


Fachlich freigegeben am

06.11.2018

Zuständigkeit

Staatskanzlei Mecklenburg-Vorpommern


Ansprechpunkt

Referat 330 - Protokoll, Ordensangelegenheiten, Ehrungen


Zuständige Stelle(n)

Protokoll, Veranstaltungen, Ordensangelegenheiten, Ehrungen
Adresse
Schloßstr. 2-4
19053 Schwerin, Landeshauptstadt

Zuständiger Mitarbeiter

Dr. Antje Schramm (Stabsleitung)
Telefon +49 385 588-10080