Amt Franzburg-Richtenberg

Garthofstraße 18
18461 Franzburg

 

Telefon: 038 322 / 54 0
Telefax: 038 322 / 54 703
E-Mail:

 

Mitarbeiterverzeichnis

 

Sparkasse Vorpommern
IBAN: DE54 1505 0500 0641 0004 21
BIC: NOLADE21GRW

 

Öffnungszeiten des Amtes

Montag:
09:00 - 12:00 Uhr

Dienstag:
09:00 - 12:00 und 13:00 - 18:00 Uhr

Donnerstag:
07:30 - 12:00 und 13:00 - 15:00 Uhr


Mehr Informationen

News-Ticker

  • Link zur Seite versenden
  • Ansicht zum Drucken öffnen
 

Steueridentifikationsnummer erhalten


Volltext

Die Steueridentifikationsnummer dient der Identifikation des Steuerpflichtigen im Besteuerungsverfahren. Durch sie können Steuererklärungen, Mitteilungen und Schriftverkehr immer eindeutig dem jeweiligen Steuerpflichtigen zugeordnet werden.

Die Steueridentifikationsnummer ist eine "nichtsprechende Nummer". Das heißt, dass sich aus ihr selbst weder personenbezogene Daten noch das zuständige Finanzamt ablesen lassen.

Jedes neugeborene Kind sowie alle neuen Bürgerinnen und Bürger bekommen bei der ersten Anmeldung in Deutschland automatisch eine Steueridentifikationsnummer zugeteilt. Sie bleibt ein Leben lang gültig und ändert sich auch nicht bei Umzug oder Heirat.

Ihre Steueridentifikationsnummer finden Sie in der Regel auch

  • im Einkommensteuerbescheid oder
  • auf der Lohnsteuerbescheinigung.

Sie können Ihre Steueridentifikationsnummer über das Eingabeformular des Bundeszentralamtes für Steuern (BZSt) anfordern, wenn

  • Sie innerhalb von 3 Monaten nach Ihrer erstmaligen Anmeldung in Deutschland
  • Sie für Ihr neugeborenes Kind innerhalb von 3 Monaten nach der Geburt

noch kein Schreiben mit der Steueridentifikationsnummer erhalten haben.

Eine telefonische Mitteilung oder eine Mitteilung per E-Mail ist aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht möglich.


Handlungsgrundlage(n)


Erforderliche Unterlagen

Sie müssen keine Unterlagen einreichen.


Voraussetzungen

Alle steuerpflichtigen Personen in Deutschland bekommen eine Steueridentifikationsnummer.


Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

Es fallen keine Kosten an.


Verfahrensablauf

Die Steueridentifikationsnummer erhalten Sie automatisch per Post an Ihre Meldeanschrift.

  • Sie erhalten als steuerpflichtige Person in Deutschland automatisch eine Steueridentifikationsnummer.
  • Kinder erhalten die Steueridentifikationsnummer nach der Geburt.
  • Sollten Sie Ihre Steueridentifikationsnummer nicht finden, können Sie online über das Eingabeformular auf der Internetseite des Bundeszentralamtes für Steuern (BZSt) die Steueridentifikationsnummer erneut anfordern.
    • Das Formular führt Sie Schritt für Schritt durch die einzelnen Abschnitte.
    • Sie können das Formular auch mithilfe der Virtuellen Online Auskunft (ViOlA), einem Chatbot, ausfüllen.
  • Füllen Sie das Eingabeformular vollständig aus und schicken Sie es über das Feld "senden" ab.
  • Sie erhalten die Steueridentifikationsnummer per Post an Ihre aktuelle Meldeanschrift.

Bearbeitungsdauer

Sollte im Ausnahmefall auch nach 3 Monaten kein Versand erfolgt sein, ist zusätzlich eine schriftliche Beantragung beim Bundeszentralamt für Steuern unter der Angabe der erforderlichen Daten ratsam.


Fristen

Es gibt keine Frist.


Weiterführende Informationen


Hinweise (Besonderheiten)

Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.


Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium der Finanzen (BMF)


Fachlich freigegeben am

30.07.2025

Zuständige Stelle(n)

Bundeszentralamt für Steuern (BZSt)
Adresse
An der Küppe 1
53225 Bonn, Stadt
(Hauptsitz Bonn-Beuel)