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News-Ticker


Flughafen: Genehmigung beantragen
Handlungsgrundlage(n)
Erforderliche Unterlagen
- Der Antrag muss alle Informationen gemäß § 40 Luftverkehrs-Zulassungs-Ordnung (LuftVZO) enthalten
Verfahrensablauf
- Eingang des Antrages
- Prüfung der Antragsunterlagen durch die Behörde
- ggf. Ortsbesichtigung und Beratung der Antragsteller
- ggf. Nachforderung von Unterlagen und deren Prüfung
- Eröffnung des Genehmigungsverfahrens (Beteiligungsverfahren)
- Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen
- Genehmigungserteilung
- Abnahmeprüfung nach Fertigstellung des Flugplatzes
- Gestattung der Betriebsaufnahme
Bearbeitungsdauer
Fristen
Formulare
Keine Formulare
Fachlich freigegeben durch
Ministerium für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung
Fachlich freigegeben am
13.03.2017
Zuständigkeit
Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit
Ansprechpunkt
Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit
Zuständige Stelle(n)
Referat V 630 - Luftverkehr und Luftsicherheit
Adresse
Johannes-Stelling-Str. 14
19053 Schwerin, Landeshauptstadt
Zuständiger Mitarbeiter
Torsten Butzin (Referatsleitung)
+49 385 588-15630