Der Verkehr auf öffentlichen Straßen wird aus Gründen der Sicherheit und Ordnung, des Klima- und Umweltschutzes, der Gesundheit und der städtebaulichen Entwicklung mit Verkehrszeichen (VZ) und Verkehrseinrichtungen (VE) geregelt.
Zu den Verkehrszeichen zählen zum Beispiel:
Verkehrsschilder
Straßenmarkierungen
Ampeln
Verkehrseinrichtungen sind zum Beispiel:
rot-weiß gestreifte Schranken
Poller und Absperrgeländer
Parkscheinautomaten
Manchmal entfallen die Gründe dafür, dass ein Verkehrszeichen aufgestellt wurde. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn:
die Verkehrsführung geändert wurde
sich Verkehrszeichen widersprechen
Poller den Fuß- oder Fahrradverkehr stören
ein Verkehrsschild auf eine Gefahr hinweist, obwohl es diese nicht mehr gibt
Sie können Vorschläge zur Entfernung von Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen bei Ihrer Straßenverkehrsbehörde einreichen. Dabei erläutern Sie die Gründe, die zu Ihrem Vorschlag geführt haben. Die Straßenverkehrsbehörde prüft dann, ob das VZ oder die VE in dem konkreten Fall noch erforderlich sind.
Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Mecklenburg-Vorpommern
Fachlich freigegeben am
15.05.2026
Zuständigkeit
Landräte, Oberbürgermeister bzw. Bürgermeister der kreisfreien und großen kreisangehörigen Städte sowie die Bürgermeister von Güstrow, Neustrelitz, Parchim und Waren als zuständige Straßenverkehrsbehörde