Amt Franzburg-Richtenberg

Garthofstraße 18
18461 Franzburg

 

Telefon: 038 322 / 54 0
Telefax: 038 322 / 54 703
E-Mail:

 

Mitarbeiterverzeichnis

 

Sparkasse Vorpommern
IBAN: DE54 1505 0500 0641 0004 21
BIC: NOLADE21GRW

 

Öffnungszeiten des Amtes

Montag:
09:00 - 12:00 Uhr

Dienstag:
09:00 - 12:00 und 13:00 - 18:00 Uhr

Donnerstag:
07:30 - 12:00 und 13:00 - 15:00 Uhr


Mehr Informationen

News-Ticker

  • Link zur Seite versenden
  • Ansicht zum Drucken öffnen
 

Kraftfahrzeug: Wiederzulassung bei Halterwechsel beantragen


Volltext

Wenn Sie ein gebrauchtes Fahrzeug kaufen, ist dieses häufig noch abgemeldet. In dem Fall müssen Sie das Fahrzeug wieder anmelden, um es im Straßenverkehr nutzen zu können.

Es handelt sich um eine Wiederzulassung auf eine andere Halterin oder einen anderen Halter, wenn ein Halterwechsel stattgefunden hat. Den Antrag dafür können Sie persönlich bei der für Sie zuständigen Zulassungsbehörde stellen oder eine Vertretung damit beauftragen. 


Handlungsgrundlage(n)


Erforderliche Unterlagen

  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
  • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
  • gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB)
  • gültige Hauptuntersuchung und gegebenenfalls Sicherheitsprüfung 
  • gültiges Ausweisdokument, zum Beispiel Personalausweis oder Reisepass der Fahrzeughalterin oder des Fahrzeughalters; bei Vorlage des Reisepasses zusätzlich eine aktuelle Meldebescheinigung
  • Kontoverbindung beziehungsweise SEPA‐Mandat zum Einzug der Kfz‐Steuer der Halterin oder des Halters
  • falls vorhanden: ausgefüllte Antragsformulare

Gegebenenfalls sind zusätzlich vorzulegen:

Wenn Sie ein neues Kennzeichen verwenden möchten:

  • falls bereits vorhanden: neues vorab reserviertes (Wunsch-)Kennzeichen inklusive PIN

Bei Vertretung durch eine dritte Person:

  • schriftliche Vollmacht und Ausweisdokument der Halterin oder des Halters im Original
  • gegebenenfalls: Personalausweis oder Reisepass der bevollmächtigten Person

Bei Wiederzulassung auf Minderjährige:

  • die schriftliche Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten und deren Personalausweise im Original
  • gegebenenfalls eine Bescheinigung über das alleinige Sorgerecht („Negativbescheinigung") bei Alleinerziehenden

Abhängig vom Einzelfall kann die Zulassungsbehörde weitere oder andere Nachweise von Ihnen fordern.
 


Voraussetzungen

  • Das Fahrzeug ist aktuell außer Betrieb gesetzt.
  • Es gab einen Wechsel der Halterin oder des Halters.
  • Sie haben keine Kfz-Steuerschulden von 5,00 EUR oder mehr. Dazu zählen auch Säumniszuschläge, Zinsen und Verspätungszuschläge.

Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

Für die Wiederzulassung werden durch die Zulassungsbehörden Gebühren auf Basis der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) erhoben.


Bearbeitungsdauer

Bei persönlicher Beantragung auf der Zulassungsbehörde erfolgt die Bearbeitung in der Regel sofort.
 


Fristen

Es gibt keine Frist.


Weiterführende Informationen


Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium für Verkehr (BMV)

;

Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Mecklenburg-Vorpommern


Fachlich freigegeben am

18.08.2025

Zuständigkeit

Kraftfahrzeug-Zulassungsbehörden sind in Mecklenburg-Vorpommern die Landräte, (Ober)Bürgermeister der kreisfreien Städte sowie der großen, kreisangehörigen Städte.

Örtlich zuständig ist die Behörde des Wohnorts, bei mehreren Wohnungen des Ortes der Hauptwohnung, mangels eines solchen des Aufenthaltsortes des Antragstellers oder Betroffenen. Die Zuständigkeit richtet sich nach dem Wohnort der Fahrzeughalterin/des Fahrzeughalters (Hauptwohnung entsprechend des Personalausweises).

Bei juristischen Personen, Gewerbetreibenden und Selbstständigen mit festem Betriebssitz oder Behörden ist die Zulassungsbehörde des Sitzes, oder des Ortes der beteiligten Niederlassung oder Dienststelle zuständig.


Zuständige Stelle(n)

Zulassungsbehörde
Adresse
Carl-Heydemann-Ring 67
18437 Stralsund, Hansestadt
Adresse
Bahnhofstraße 12/13
18507 Grimmen, Stadt
Adresse
Störtebekerstraße 30
18528 Bergen auf Rügen, Stadt
Adresse
Scheunenweg 10
18311 Ribnitz-Damgarten, Bernsteinstadt