Architekten- und Stadtplanerliste der Architektenkammer M-V: Löschung der Eintragung beantragen
Volltext
Die Löschung der Eintragung aus der jeweiligen Liste der Architekten führt zum Verlust der Bauvorlageberechtigung und dem Recht zum Führen der Berufsbezeichnung Architekt/in, Landschaftsarchitekt/in, Innenarchitekt/in oder Stadtplaner/in.
Löschungsverfahren nach § 12 Absatz 1 ArchIngG Mecklenburg-Vorpommern auf eigenen Antrag: 105,00 Euro
Verfahrensablauf
Die Löschung aus der Architekten- bzw. Stadtplanerliste erfolgt auf Antrag.
Der Antrag ist formlos zu stellen.
Das Datum des Eingangs des Antrages bei der Architektenkammer ist gleichzeitig das Löschungsdatum.
Nach Eingang des Löschungsantrages erhält das betreffende Mitglied ein Schreiben der Architektenkammer, in dem über die Folgen der Löschung aufgeklärt wird.
Bleibt das Mitglied ausdrücklich bei seinem Antrag oder äußert sich nicht, wird nach 14 Tagen gelöscht zu dem Datum des Eingangs des Löschantrages.
Der Antragsteller/die Antragstellerin erhält einen Bescheid über die Löschung.
Bearbeitungsdauer
ca. 2 Wochen
Formulare
formloser Antrag
Fachlich freigegeben durch
Ministerium für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern