Amt Franzburg-Richtenberg

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Architekten- und Stadtplanerliste der Architektenkammer M-V: Löschung der Eintragung beantragen


Volltext

Die Löschung der Eintragung aus der jeweiligen Liste der Architekten führt zum Verlust der Bauvorlageberechtigung und dem Recht zum Führen der Berufsbezeichnung Architekt/in, Landschaftsarchitekt/in, Innenarchitekt/in oder Stadtplaner/in.


Handlungsgrundlage(n)


Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

  • Löschungsverfahren nach § 12 Absatz 1  ArchIngG Mecklenburg-Vorpommern auf eigenen Antrag: 105,00 Euro

Verfahrensablauf

  • Die Löschung aus der Architekten- bzw. Stadtplanerliste erfolgt auf Antrag.
  • Der Antrag ist formlos zu stellen.
  • Das Datum des Eingangs des Antrages bei der Architektenkammer ist gleichzeitig das Löschungsdatum.
  • Nach Eingang des Löschungsantrages erhält das betreffende Mitglied ein Schreiben der Architektenkammer, in dem über die Folgen der Löschung aufgeklärt wird.
  • Bleibt das Mitglied ausdrücklich bei seinem Antrag oder äußert sich nicht, wird nach 14 Tagen gelöscht zu dem Datum des Eingangs des Löschantrages.
  • Der Antragsteller/die Antragstellerin erhält einen Bescheid über die Löschung.

Bearbeitungsdauer

ca. 2 Wochen


Formulare

formloser Antrag


Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern


Fachlich freigegeben am

04.02.2021

Zuständigkeit

Architektenkammer Mecklenburg-Vorpommern


Zuständige Stelle(n)

Architektenkammer Mecklenburg-Vorpommern
Adresse
Alexandrinenstr. 32
19055 Schwerin, Landeshauptstadt