Amt Franzburg-Richtenberg

Garthofstraße 18
18461 Franzburg

 

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Straßenreinigung sicherstellen


Volltext

Die Straßenreinigung dient der Sauberhaltung und Gewährleistung der Befahrbarkeit bzw. Begehbarkeit des Verkehrswegenetzes von Städten und Kommunen. Die Straßenreinigung für Anlieger ist in der Straßenreinigungssatzung der jeweiligen Gemeinde geregelt. Die Gemeinden können dabei die Verpflichtung zur Reinigung den Anliegern auferlegen. Sie können aber auch die Straßenreinigung selbst durchführen und in diesem Fall die anfallenden Kosten den Anliegern in Rechnung stellen.


Handlungsgrundlage(n)


Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

Es fallen Straßenreinigungsgebühren gemäß kommunaler Satzung an. Genaue Auskünfte hierzu erteilt die örtlich zuständige Stelle.


Weiterführende Informationen

Zur Reinigung gehört auch die Schneeräumung auf den Fahrbahnen und Gehwegen, Radwegen und gemeinsamen (kombinierten) Geh- und Radwegen sowie bei Glatteis das Bestreuen der Gehwege, Radwege, gemeinsamen (kombinierten) Geh- und Radwege sowie Fußgängerüberwege.


Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern


Fachlich freigegeben am

20.04.2017

Zuständigkeit

Zuständige Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung


Zuständige Stelle(n)

Ordnungsamt
Adresse
Garthofstraße 18
18461 Franzburg

Zuständige Mitarbeiter

Herr A. Fiedler (Sachbearbeiter/-in Ordnungsamt)
Telefon 038322 54-131
Telefax 038322 54-703

Herr N.-H. Mittag (Sachbearbeiter/-in Ordnungsamt/Gewerbeangelegenheiten)
Telefon 038322 54-136
Telefax 038322 54-703