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Elektronischer Identitätsnachweis: erstmalig aktivieren
Volltext
Bei der Abholung des Personalausweises erklärt der/die Bürger/in schriftlich gegenüber der Personalausweisbehörde, ob die Nutzung des elektronischen Identitätsnachweises gewünscht ist. Die Personalausweisbehörde schaltet dann die Funktion des elektronischen Identitätsnachweises ein.
Diese Entscheidung kann während der Gültigkeitsdauer des Personalausweises durch schriftliche Erklärung gegenüber der Personalausweisbehörde jederzeit geändert werden.
Handlungsgrundlage(n)
Erforderliche Unterlagen
der jetzige (Kinder-)Personalausweis oder gültige (Kinder-)Reisepass oder Geburtsurkunde,
bei Kindern unter 16 Jahren die Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten,
bei nur einem Erziehungsberechtigten zusätzlich der Sorgerechtsnachweis,
ein biometrietaugliches Passfoto (nach der Fotomustertafel)
Voraussetzungen
Deutsche(r) im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz (GG)
gemeldet in der Kommune mit Hauptwohnsitz
Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)
beim Abholen des Ausweises: gebührenfrei
für Personen, die ihren Ausweis vor Vollendung des 16. Lebensjahres erhalten haben: gebührenfrei
Weiterführende Informationen
Fachlich freigegeben durch
Ministerium für Inneres und Sport Mecklenburg-Vorpommern
Fachlich freigegeben am
24.03.2015
Zuständigkeit
Personalausweisbehörde
Ansprechpunkt
Servicenummer neuer Personalausweis
Zuständige Stelle(n)
Ordnungsamt
Adresse Garthofstraße 18 18461 Franzburg
info(at)amt-franzburg-richtenberg.de
Zuständige Mitarbeiter Frau L. Albrecht (Sachbearbeiter/-in Pass- und Meldewesen, Fischereischein) 038322 54-156 038322 54-703
albrecht(at)amt-franzburg-richtenberg.de
Frau N. Glimm (Sachbearbeiter/-in Pass- und Meldewesen, Fischereischein) 038322 54-132 038322 54-703
glimm(at)amt-franzburg-richtenberg.de