Amt Franzburg-Richtenberg

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Förderung: Zuschuss für eine Begegnung im Rahmen einer bilateralen Schulpartnerschaft (Schüleraustausch) beantragen


Volltext

Was wird gefördert?

Das Land gewährt Zuwendungen für Begegnungen von Schülerinnen und Schülern aus M-V mit Schülerinnen und Schülern aus Staaten Osteuropas sowie Israel. Es werden Fahrtkosten bezuschusst, die im Zusammenhang mit Gruppenaustauschen von Schülerinnen und Schülern aus Mecklenburg-Vorpommern ins Ausland stehen. Bei Aufenthalten einer ausländischen Schülergruppe an einer Schule in Mecklenburg-Vorpommern werden Ausgaben bezuschusst, die im Zusammenhang mit dem Aufenthalt der ausländischen Schülerinnen und Schüler sowie mit der Durchführung der gemeinsamen projekt- und themenbezogenen Arbeit und relevanten Exkursionen stehen. Der Zuschuss beträgt 60 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben.

Wer wird gefördert?

Die Antragstellung erfolgt über die deutsche Schule.

Wie wird gefördert?

Die Zuwendung wird im Rahmen der Projektförderung in der Art einer Anteilfinanzierung als nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt.


Handlungsgrundlage(n)


Voraussetzungen

Gefördert werden Schüleraustausche im Rahmen bestehender Schulpartnerschaften, die auf Langfristigkeit und Gegenseitigkeit angelegt sind.


Verfahrensablauf

Den voraussichtlichen Bedarf sollte eine Schule bis zum 30. Januar für das aktuelle Kalenderjahr einreichen. Der Antrag selbst muss der Bewilligungsbehörde dann spätestens zwei Monate vor Maßnahmebeginn vorliegen. Die dem Zuwendungszweck entsprechende Verwendung der Zuwendung ist vom Zuwendungsempfänger innerhalb von zwei Monaten nach Ablauf der Maßnahme der Bewilligungsbehörde nachzuweisen.


Fristen

  • Den voraussichtlichen Bedarf sollte eine Schule bis zum 30. Januar für das aktuelle Kalenderjahr einreichen.
  • Der Antrag selbst muss der Bewilligungsbehörde dann spätestens zwei Monate vor Maßnahmebeginn vorliegen.
  • Die dem Zuwendungszweck entsprechende Verwendung der Zuwendung ist vom Zuwendungsempfänger innerhalb von zwei Monaten nach Ablauf der Maßnahme der Bewilligungsbehörde nachzuweisen.

Formulare


Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur Mecklenburg-Vorpommern


Fachlich freigegeben am

20.11.2017

Zuständigkeit

Institut für Qualitätsentwicklung Mecklenburg-Vorpommern


Zuständige Stelle(n)

Fachbereich VII IQ 2 - Fortbildung, Beratung, Bildung für nachhaltige Entwicklung
Adresse
Werderstr. 124
19055 Schwerin, Landeshauptstadt