Amt Franzburg-Richtenberg

Garthofstraße 18
18461 Franzburg

 

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Flächennutzungsplan: Auskunft beantragen


Volltext

Neue und geänderte Flächennutzungspläne sind in der Regel online verfügbar. Ist das bei einem Flächennutzungsplan, nicht der Fall, können Sie über dessen Inhalte Auskunft beantragen, wenn sie ihn einsehen möchten. Die örtlich zuständige Behörde der örtlichen Kommune oder der Verfahrensträger ist verpflichtet, Ihnen die gewünschte Auskunft zu geben.

Ein Flächennutzungsplan

  • ist ein vorbereitender Bauleitplan und Basis für einen Bebauungsplan.
  • hat keine rechtlich bindende Bedeutung. Im Flächennutzungsplan wird die beabsichtigte städtebauliche Entwicklung einer Gemeinde festgelegt. Der Plan zeigt also, wir jeder Teil des Gemeindegebiets genutzt werden soll. 

Nutzungsmöglichkeiten sind

  • Wohnen,
  • Gewerbe,
  • Verkehr,
  • Infrastruktur,
  • Erholung oder
  • Natur und Umwelt.

Er besteht im Allgemeinen aus:

  • Angabe der Planungsziele
  • verschiedenen Karten zur Flächennutzung, Erschließung oder Umwelt
  • Legende zu den Karten sowie
  • Begründung mit beispielsweise Angabe der Entscheidungen und Überlegungen.

Handlungsgrundlage(n)


Erforderliche Unterlagen

Keine


Voraussetzungen

Keine


Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

Es fallen keine Kosten an. 


Verfahrensablauf

  • Sie prüfen, ob Ihre Kommune den gewünschten Flächennutzungsplan im Internet bereitgestellt hat.
  • Wenn nicht, wenden Sie sich persönlich, telefonisch, schriftlich oder per Mail an die für den Flächennutzungsplan örtlich zuständige Kommune.
  • Die Kommune entscheidet anschließend, wie die Auskunft gewährt wird:
    • vor Ort bei der zuständigen Behörde,
    • elektronisch oder
    • schriftlich.

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitungsdauer richtet sich nach dem Bundesrecht.


Fristen

Es gibt keine Frist. Die Auskunft kann jederzeit beantragt werden.


Weiterführende Informationen

Keine


Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Inneres und Bau Mecklenburg-Vorpommern 


Fachlich freigegeben am

22.10.2025

Zuständigkeit

In Mecklenburg-Vorpommern sind die Gemeinden zuständig.


Ansprechpunkt

In Mecklenburg-Vorpommern sind die Gemeinden zuständig.


Onlinedienste


Zuständige Stelle(n)

Bauamt und Liegenschaften
Adresse
Garthofstraße 18
18461 Franzburg

Zuständiger Mitarbeiter

Herr D. Gross (Leiter/-in Bauamt)
Telefon 038322 54-147
Telefax 038322 54-703