Amt Franzburg-Richtenberg

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Flächennutzungsplan: Aufhebung


Volltext

Wenn in großem Umfang die Grundzüge der beabsichtigten städtebaulichen Entwicklung in einer Gemeinde geändert werden sollen und durch die neue räumliche Zuordnung der verschiedenen Arten der Bodennutzungen beträchtliche Auswirkungen zu erwarten und neu zu bewerten sind, ist durch die Gemeinde der vorhandene Flächennutzungsplan aufzuheben. Die komplette Aufhebung des Flächennutzungsplans wird jedoch äußerst selten praktiziert, weil dadurch die Grundlage für die Entwicklung von Bebauungsplänen nicht mehr vorhanden ist. In der Regel werden Flächennutzungspläne geändert oder ergänzt, wenn es um einige oder mehrere Änderungen in überschaubarem Umfang geht.
Für die Aufhebung gelten die Vorschriften des Baugesetzbuches, die auch für die Aufstellung, Änderung und Ergänzung anzuwenden sind.


Handlungsgrundlage(n)


Erforderliche Unterlagen

aufzuhebender Flächennutzungsplan und Begründung mit Angaben nach § 2a BauGB (Umweltbericht)
Der Bürger benötigt keine Unterlagen.


Voraussetzungen

Das vom Gesetzgeber vorgegebene Verfahren ist einzuhalten (sh. Verfahrensablauf).


Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

Die Kosten für die Aufhebung eines Flächennutzungsplans sind von der Gemeinde zu tragen.
Für den Bürger entstehen keine Kosten.


Verfahrensablauf

  1. Beschluss über die Aufhebung des Flächennutzungsplans
  2. Unterrichtung der Behörden
  3. frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung
  4. frühzeitige Behördenbeteiligung
  5. Auslegungsbeschluss
  6. öffentliche Auslegung (förmliche öffentliche Beteiligung)
  7. Prüfung der Stellungnahmen, Abwägung
  8. Beschluss
  9. Genehmigung
10. Bekanntmachung der Genehmigung der Aufhebung des Flächennutzungsplans


Bearbeitungsdauer

Verfahrensdauer hängt von der Komplexität der Auswirkungen der Aufhebung ab.


Fristen

Der aus der ortsüblichen Bekanntmachung ersichtliche Termin der frühzeitigen Bürgerbeteiligung und der einmonatigen öffentlichen Auslegung der Flächennutzungsplanunterlagen ist zu beachten.


Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Wirtschaft, Bau und Tourismus Mecklenburg-Vorpommern


Fachlich freigegeben am

18.02.2015

Zuständigkeit

Gemeinde bzw. für die Gemeinde zuständiges Amt


Zuständige Stelle(n)

Bauamt und Liegenschaften
Adresse
Garthofstraße 18
18461 Franzburg

Zuständiger Mitarbeiter

Herr D. Gross (Leiter/-in Bauamt)
Telefon 038322 54-147
Telefax 038322 54-703