Amt Franzburg-Richtenberg

Garthofstraße 18
18461 Franzburg

 

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Bebauungsplan: Auskunft beantragen


Volltext

Sie können über die Inhalte eines Bebauungsplanes (Bauleitplan) Auskunft beantragen. Die Kommune ist verpflichtet Ihnen die gewünschte Auskunft zu geben.

Ein Bebauungsplan legt für ein Baugebiet beispielsweise folgendes textlich fest,

  • wie die Grundstücke genutzt werden dürfen,
  • welche Bauweise die Gebäude haben müssen,
  • welche Gebäudehöhe die Gebäude haben dürfen.

Zudem beinhaltet der Bebauungsplan beispielsweise:

  • Planzeichnung bestehend aus verschiedenen Plänen und Karten, die die genaue räumliche Aufteilung des Gebiets zeigen,
  • Begründungen mit beispielsweise Angabe der Entscheidungen und Überlegungen sowie
  • Umweltbericht mit der Bewertung zu den Auswirkungen des Bebauungsplans auf die Umwelt.

Handlungsgrundlage(n)


Erforderliche Unterlagen

Keine


Voraussetzungen

Keine


Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

Es fallen keine Kosten an. 


Verfahrensablauf

  • Prüfen Sie zuerst, ob Ihre Kommune den gewünschten Bebauungsplan im Internet bereitgestellt hat.
  • Wenden Sie sich ansonsten persönlich, telefonisch, per Post oder per E-Mail an die für den Bebauungsplan zuständige Kommune.
  • Die Kommune entscheidet anschließend, wie die Auskunft gewährt wird:
    • vor Ort bei der zuständigen Behörde
    • online
    • per Post

Fristen

Es gibt keine Fristen. Die Auskunft kann jederzeit beantragt werden.


Hinweise (Besonderheiten)

Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten. 


Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Inneres und Bau Mecklenburg-Vorpommern 


Fachlich freigegeben am

22.10.2025

Zuständigkeit

Gemeinde


Ansprechpunkt

Gemeinde


Onlinedienste


Zuständige Stelle(n)

Bauamt und Liegenschaften
Adresse
Garthofstraße 18
18461 Franzburg

Zuständiger Mitarbeiter

Herr D. Gross (Leiter/-in Bauamt)
Telefon 038322 54-147
Telefax 038322 54-703