- Start
- Drogen- und Suchtberatung erhalten
News-Ticker


Drogen- und Suchtberatung erhalten
Handlungsgrundlage(n)
Weiterführende Informationen
Fachlich freigegeben am
07.01.2015
Gebühr
Verwaltungsgebühr
EUR (KOSTENFREI)
Volltext
Die Suchtberaterinnen und -berater unterliegen der Schweigepflicht.
Neben den Gesundheitsämtern beraten auch Beratungs- und Behandlungsstellen für Sucht- und Drogenkranke sowie Sucht- und Drogengefährdete.
Spezielle Hinweise für Landkreis Vorpommern-Rügen:Selbsthilfeeinrichtungen im Landkreis Vorpommern-Rügen:
https://www.lsmv.de/selbsthilfeeinrichtungen/vorpommern-ruegen?limitstart=0
Fachlich freigegeben durch
Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit M-V
Zuständigkeit
- Die Zuständigkeit liegt bei den Gesundheitsämtern der Landkreise und kreisfreien Städte.
- Neben den Gesundheitsämtern beraten auch Beratungs- und Behandlungsstellen für Sucht- und Drogenkranke sowie Sucht- und Drogengefährdete.
Zuständige Stelle(n)
Fachgebiet 33.10 - sozialpsychiatrischer Dienst
Adresse
Carl-Heydemann-Ring 67
18437 Stralsund, Hansestadt
Adresse
Bahnhofstr. 12/13
18507 Grimmen, Stadt
(Haus 3)
Adresse
Scheunenweg 10
18311 Ribnitz-Damgarten, Bernsteinstadt
Adresse
Störtebekerstr. 30
18528 Bergen auf Rügen, Stadt
Adresse
Lange Str. 2-4
18356 Barth, Stadt