Amt Franzburg-Richtenberg

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Rechtliche Betreuung: Betreuungsverfügung beglaubigen lassen


Volltext

Sofern Sie für die Erledigung Ihrer Angelegenheiten eines Betreuers bedürfen, hört Sie das Gericht im Rahmen des Betreuungsverfahrens auch zu der Frage an, wen Sie als Betreuer wünschen. Falls Sie sich nicht mehr äußern können, hat das Gericht Wünsche, die Sie zuvor festgelegt haben, zu berücksichtigen.

Für diesen Fall können Sie eine schriftliche vorsorgende Verfügung für den Betreuungsfall, auch "Betreuungsverfügung" genannt, treffen. Sie können darin bestimmen, wer Ihr Betreuer werden soll. Sie können auch festlegen, wer keinesfalls als Betreuer in Betracht gezogen werden soll.

Neben etwaigen Wünschen zur Person des Betreuers haben Sie die Möglichkeit, in einer Betreuungsverfügung weitere Vorgaben für einen späteren Betreuungsfall zu regeln. Sie können beispielsweise Anordnungen zu folgenden Fragen treffen:

Möchte ich meinen Lebensstandard im Betreuungsfall beibehalten? Soll dazu notfalls mein Vermögen aufgebraucht werden?
Möchte ich, sollte eine Heimaufnahme erforderlich werden, in einem bestimmten Heim wohnen?
Von wem möchte ich im Falle einer Pflegebedürftigkeit versorgt werden?

Dieses sind nur Anregungen. Entscheidend ist Ihre individuelle Situation.

Hinweis: Die Betreuungsverfügung sollte aus Beweisgründen schriftlich abgefasst und von Ihnen mit Ort und Datum unterschrieben werden.

Die öffentliche Beglaubigung Ihrer Unterschrift kann die Akzeptanz einer durch Sie erteilten Vollmacht erhöhen. Ihre Betreuungsverfügung können Sie durch die örtlich zuständige Betreuungsbehörde öffentlich beglaubigen lassen. Die öffentliche Beglaubigung kann jedoch eine notarielle Beurkundung nicht in allen Fällen ersetzen. 

Tipp: Beziehen Sie bei komplizierten rechtlichen Angelegenheiten eine Notarin oder einen Notar ein, holen Sie sich gegebenenfalls anwaltlichen Rat.


Handlungsgrundlage(n)

Spezielle Hinweise für Landkreis Vorpommern-Rügen:

§ 6 BtBG


    Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

    Die Betreuungsbehörde erhält für eine Beglaubigung eine Gebühr von EUR 10,00.

    Spezielle Hinweise für Landkreis Vorpommern-Rügen:

    Die Gebühr pro Beglaubigung beträgt 10,00 Euro. Bekommen Sie Leistungen wie Grundsicherung, Sozialhilfe oder ALG II sind Sie von der Gebühr befreit. Bitte bringen Sie dazu Ihren aktuellen Bescheid mit.


      Erforderliche Unterlagen

      Spezielle Hinweise für Landkreis Vorpommern-Rügen:

      Bitte bringen Sie einen gültigen Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebestätigung mit.


        Verfahrensablauf

        • Suchen Sie die Betreuungsbehörde persönlich mit der Betreuungsverfügung und Ihrem Personaldokument auf.
        • Im Beisein der oder des Bediensteten ("Urkundsperson") setzen Sie eigenhändig Ihre Unterschrift auf die zu unterzeichnenden Dokumente.
        • Die Urkundsperson vergleicht Identität und Unterschrift und versieht die Dokumente mit einem Beglaubigungsvermerk und dem Amtssiegel.

        Fristen

        Keine


        Zuständigkeit

        zuständige Betreuungsbehörde der Landkreise oder kreisfreien Städte


        Formulare


        Zuständige Stelle(n)

        Fachgebiet 21.20 - Betreuungsbehörde
        Adresse
        Lindenallee 61
        18437 Stralsund, Hansestadt
        Adresse
        Bahnhofstr. 12
        18507 Grimmen, Stadt
        Adresse
        Scheunenweg 10
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        Adresse
        Störtebekerstr. 30
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