Amt Franzburg-Richtenberg

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Liegenschaftskataster: Auskunft aus den Ergebnissen der amtlichen Bodenschätzung beantragen


Volltext

Neben den Informationen über die Liegenschaften (Flurstücke und Gebäude) weist das Liegenschaftskataster die Ergebnisse der amtlichen Bodenschätzung nach dem Bodenschätzungsgesetz (BodSchätzG) für die Finanzbehörden nach. Auf der Grundlage der Bodenschätzungsergebnisse wird die Ertragsmesszahl berechnet. Sie ist ein Indikator für die Ertragsfähigkeit des Bodens (Acker oder Grünland).

Weiterhin können Auszüge aus den Bodenschätzungskarten beantragt werden.


Handlungsgrundlage(n)


Erforderliche Unterlagen

keine


Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

zu erfragen bei den zuständigen Ansprechpartnern


Verfahrensablauf

Antragstellung (persönlich oder über Formular per E-Mail oder Post), Erstellen der Auszüge, Versand von Produkt und Gebührenbescheid


Fristen

keine


Fachlich freigegeben durch

Landesamt für innere Verwaltung, Amt für Geoinformation, Vermessungs- und Katasterwesen


Fachlich freigegeben am

22.05.2019

Zuständigkeit

Untere Vermessungs- und Geoinformationsbehörden (uVGB) der Landkreise und kreisfreien Städte.


Onlinedienste


Formulare


Zuständige Stelle(n)

Fachgebiet 41.50 - Geschäftsstelle des Gutachterausschusses
Adresse
Tribseer Damm 1a
18437 Stralsund, Hansestadt
03831 115