Amt Franzburg-Richtenberg

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Sonn- und Feiertagsfahrverbot: Ausnahmegenehmigung beantragen


Volltext

An Sonntagen und bestimmten Feiertagen dürfen in Deutschland keine Lastkraftwagen (Lkw) fahren. Das Fahrverbot gilt von 00:00 bis 22:00 Uhr.

In dringenden Fällen können Sie eine Ausnahmegenehmigung vom Fahrverbot an Sonn- und Feiertagen beantragen.

Folgende Ausnahmegenehmigungen gibt es:

  • Ausnahme in dringenden Fällen
  • Dauerausnahme 
  • Ausnahme für bestimmte Einzelfälle 
  • Ausnahme für bestimmte Antragstellerinnen beziehungsweise Antragsteller
  • Länderübergreifend einheitliche Ausnahmen 
  • Ausnahmen für bestimmte Straßen und Strecken 

Das Lkw-Fahrverbot gilt für

  • Lkw mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 7,5 Tonnen sowie 
  • Lkw-Anhänger-Kombinationen, unabhängig davon, welches Gewicht diese haben.

Ausgenommen vom Fahrverbot sind zum Beispiel

  • Transporte von
    • leicht verderblichen Lebensmitteln wie zum Beispiel Milch, Fleisch und Fisch
    • Schaustellern und Schaustellerinnen
  • kombinierter Güterverkehr 
  • Bergungs-, Abschlepp- und Pannenhilfsfahrzeuge

Das Lkw-Fahrverbot gilt an den folgenden Feiertagen:

  • Neujahr
  • Karfreitag
  • Ostermontag
  • Tag der Arbeit
  • Christi Himmelfahrt
  • Pfingstmontag
  • Fronleichnam 
    • gilt nicht in allen Bundesländern
  • Tag der deutschen Einheit
  • Reformationstag
    • gilt nicht in allen Bundesländern
  • Allerheilligen
    • gilt nicht in allen Bundesländern
  • 1. und 2. Weihnachtsfeiertag

Handlungsgrundlage(n)


Voraussetzungen

  • Ihr Transport ist nur mit einem Fahrzeug möglich, dass unter das Verbot fällt. 
  • Ihr Transport muss zwingend an einem Sonntag beziehungsweise Feiertag stattfinden. 
     

Erforderliche Unterlagen

Für Informationen zu den erforderlichen Unterlagen wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.


Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium für Verkehr (BMV)

;

Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Mecklenburg-Vorpommern 


Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

Je nach Art und Umfang der Ausnahme entstehen Gebühren und Auslagen nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr.


Verfahrensablauf

Für Informationen zum Verfahrensablauf wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.


Fachlich freigegeben am

08.05.2026;04.07.2026

Fristen

Die Geltungsdauer Ihrer Ausnahmegenehmigung vom Sonn- und Feiertagsfahrverbot kann je nach Antragstellung befristet werden.


Formulare

Spezielle Hinweise für Amt Franzburg-Richtenberg:

Hinweise (Besonderheiten)

keine


Zuständigkeit

Straßenverkehrsbehörden


Zuständige Stelle(n)

Fachgebiet 31.50 - Verkehrsangelegenheiten
Adresse
Lindenallee 61
18437 Stralsund, Hansestadt