Amt Franzburg-Richtenberg

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Liegenschaftskarte: Auskunft beantragen


Volltext

Sie können einen Auszug aus der Liegenschaftskarte beantragen. Die Liegenschaftskarte ist der darstellende Teil des im Amtlichen Liegenschaftskataster-Informationssystem (ALKIS) geführten Katasternachweises. In der Liegenschaftskarte werden alle Flurstücke und liegenschaftsrechtlich bedeutsamen Gebäude farbig mit ihren räumlichen Abgrenzungen maßstäblich dargestellt. Darüber hinaus enthält die Liegenschaftskarte zusätzliche Angaben, wie zum Beispiel Flurstücksnummern, Nutzungsangaben, Hausnummern und Lagebezeichnungen. 

Wenn Sie für ein Bauvorhaben oder Beleihungszwecke einen graphischen Nachweis Ihres Grundstücks oder Gebäudes benötigen, können Sie eine entsprechende Ausgabe aus der Liegenschaftskarte beantragen. Der Auszug aus der Liegenschaftskarte kann auch mit hinterlegtem Luftbild (Digitales Orthophoto) oder mit den Bodenschätzungsangaben ausgegeben werden.


Handlungsgrundlage(n)


Erforderliche Unterlagen

keine


Voraussetzungen

keine


Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

Für eine Liegenschaftskarte im Format DIN A4: 

  • Standardausgabe: EUR 15,00
  • mit Bodenschätzung: EUR 18,00
  • mit hinterlegtem Luftbild: EUR 29,00

Für eine Liegenschaftskarte im Format DIN A3: 

  • Standardausgabe: EUR 20,00
  • mit Bodenschätzung: EUR 24,00
  • mit hinterlegtem Luftbild: EUR 36,00

Verfahrensablauf

Beantragen Sie den gewünschten Auszug der Liegenschaftskarte im Geoshop des zuständigen Katasteramtes. Sie erhalten den digitalen Auszug der Liegenschaftskarte nach Abschluss des Zahlvorgangs per download. 
Wenn Sie spezielle Auszüge benötigen, können Sie sich direkt an das zuständige Katasteramt wenden.


Bearbeitungsdauer

wenige Minuten


Fristen

keine


Formulare

Formulare/Online-Dienste vorhanden: Ja
Schriftform erforderlich: Nein
Formlose Antragsstellung möglich: Ja
Persönliches Erscheinen nötig: Nein


Weiterführende Informationen


Hinweise (Besonderheiten)

Spezialauszüge, die beispielweise in Format oder Inhalt von den Standardauszügen abweichen, müssen Sie direkt bei der zuständigen unteren Vermessungs- und Geoinformationsbehörde (Katasteramt) anfragen.
Eine Vervielfältigung, Weiterverarbeitung, Umwandlung, Weitergabe an Dritte oder Veröffentlichung bedarf der Zustimmung der zuständigen Vermessungs- und Geoinformationsbehörde.


Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern


Fachlich freigegeben am

20.05.2022

Zuständigkeit

zuständige untere Vermessungs- und Geoinformationsbehörde (Katasteramt)


Ansprechpunkt

zuständige untere Vermessungs- und Geoinformationsbehörde (Katasteramt)
Öffentlich bestellte Vermessungsingenieure


Zuständige Stelle(n)

Fachgebiet 41.30 - Geodatenzentrum
Adresse
Tribseer Damm 1a
18437 Stralsund, Hansestadt