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Kommunalwahl: Kreistagswahl/Gemeindevertreterwahl feststellen


Volltext

Die Wahlperiode der Kreistage/Gemeindevertretungen beträgt fünf Jahre. Bei den Kreistagswahlen/Gemeindevertreterwahlen sind Deutsche und Unionsbürgerinnen und Unionsbürger wahlberechtigt und wählbar,  soweit sie dafür die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllen. 

In der Gemeinde, in der Sie mit alleiniger Wohnung oder mit Hauptwohnung gemeldet sind, werden Sie automatisch in das Wählerverzeichnis eingetragen.

Alle wahlberechtigten Bürger und Bürgerinnen, die am 37. Tag vor der Wahl bei der Meldebehörde gemeldet sind, werden von Amts wegen in das Wählerverzeichnis eingetragen und erhalten spätestens drei Wochen vor dem Wahltag eine Wahlbenachrichtigung.

Sie können das Wählerverzeichnis vom 20. bis 16. Tag vor der Wahl werktags während der allgemeinen Öffnungszeiten Ihrer Gemeinde einsehen. Personen, die nicht in das Wählerverzeichnis eingetragen sind und meinen, wahlberechtigt zu sein, können bis zum 23. Tag vor der Wahl einen Antrag Eintragung in das Wählerverzeichnis stellen oder bei der Gemeinde bis spätestens zum zweiten Tag vor der Wahl (Freitag), 12 Uhr einen Wahlschein mit Briefwahlunterlagen beantragen. In besonders geregelten Ausnahmefällen, vor allem bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung, können Sie den Wahlschein noch bis 15 Uhr am Wahltag beantragen.

Einen Wahlschein benötigen Sie, wenn Sie in einem anderen Wahlraum als in dem zugewiesenen wählen wollen oder wenn Sie Ihre Stimmen durch Briefwahl abgeben möchten.

Wenn Sie Ihre Wahlbenachrichtigung verlegt oder verloren haben, können Sie trotzdem an der Wahl im Wahlraum teilnehmen. Vergessen Sie dann aber auf keinen Fall, Ihren Personalausweis oder Reisepass (Unionsbürger ihren Identitätsausweis) mitzubringen.

Sie haben bei der Kreistagswahl/Gemeindevertreterwahl drei Stimmen, die Sie zum Beispiel alle einem Bewerber geben oder auf verschiedene  Bewerber in unterschiedlichen Wahlvorschlägen verteilen können.

Die Gemeinde teilt mit der Wahlbenachrichtigung und durch öffentliche Bekanntmachung mit, welche Wahlräume behindertengerecht (barrierefrei) sind. Erkundigen Sie sich im Zweifel frühzeitig danach.

Sollten Sie aufgrund einer körperlichen Beeinträchtigung Ihre Stimme nicht alleine abgeben oder nicht lesen können, haben Sie die Möglichkeit, sich bei der Wahl (im Wahlraum oder auch bei der Briefwahl) von einer Person Ihres Vertrauens helfen zu lassen. Im Wahlraum können Sie auch ein Mitglied des Wahlvorstands um Hilfe bitten. Blinde oder sehbehinderte Wähler und Wählerinnen können eine Stimmzettelschablone verwenden.

In den Wahlräumen kann am Wahltag von 8 bis 18 Uhr gewählt werden.


Handlungsgrundlage(n)


Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Inneres und Sport Mecklenburg-Vorpommern


Fachlich freigegeben am

04.02.2015

Erforderliche Unterlagen

Spezielle Hinweise für Landkreis Vorpommern-Rügen:
  • Kreistagswahl Anlage 4 LKWO

 

  • Landratswahl Anlage 5 LKWO
  • Führungszeugnis
  • Erklärung zu laufenden Ermittlungs- oder Disziplinarverfahren
  • Mfs-Tätigkeit
  • Bekenntnis zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung
  • amtsärztliches Zeugnis

    Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

    Spezielle Hinweise für Landkreis Vorpommern-Rügen:

    Bei Landratswahl fallen Kosten für das Führungszeugnis und das amtsärztliche Zeugnis an, die von den Antragstellern (Kandidaten) zu tragen sind.


      Verfahrensablauf

      Spezielle Hinweise für Landkreis Vorpommern-Rügen:

      Unmittelbar nach Eingang werden die Wahlunterlagen geprüft, um Mängel ausschließen zu können bzw. um für eine Behebung mangelhafter Wahlvorschläge noch vor Ablauf der Einreichungsfrist zu sorgen.


        Fristen

        Spezielle Hinweise für Landkreis Vorpommern-Rügen:

        Die Wahlunterlagen müssen bis zum 73. Tag vor der Wahl um 18 Uhr bei der Wahlleitung eingegangen sein.


          Zuständige Stelle(n)

          Fachdienst 03 - Kommunalaufsicht
          Adresse
          Carl-Heydemann-Ring 67
          18437 Stralsund, Hansestadt

          Haupt- und Ordnungsamt
          Adresse
          Garthofstraße 18
          18461 Franzburg

          Zuständiger Mitarbeiter

          Herr M. Schmidt (Leiter/in Haupt- und Ordnungsamt)
          Telefon 038322 54-116
          Telefax 038322 54-703