Amt Franzburg-Richtenberg

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Kraftfahrzeug-Zulassungsbescheinigung Teil I: Ersatz beantragen


Volltext

Sie dürfen ein zulassungspflichtiges Fahrzeug im öffentlichen Straßenverkehr nur benutzen, wenn es von der zuständigen Behörde dafür zugelassen wurde.

Als Nachweis der Zulassung gilt die Zulassungsbescheinigung Teil I, ehemals als Fahrzeugschein bezeichnet. Diese müssen Sie als Fahrzeugführerin oder Fahrzeugführer bei jeder Fahrt mitführen.

Sie müssen ein Ersatzdokument für die Zulassungsbescheinigung Teil I beantragen bei:

  • Verlust
  • Diebstahl
  • Unleserlichkeit

Wenn die Zulassungsbescheinigung Teil I gestohlen wurde, müssen Sie dies bei der Polizei anzeigen. Wenn Sie die Zulassungsbescheinigung Teil I verlieren oder sie zerstört wurde, müssen Sie im Einzelfall eine eidesstattliche Erklärung bei der zuständigen Zulassungsbehörde oder bei einer Notarin oder einem Notar abgeben.

Eine Online-Beantragung eines Ersatzdokuments ist nicht möglich. Sie müssen das Dokument persönlich bei der zuständigen Zulassungsstelle beantragen. Bis zur Ausstellung des Ersatzdokuments dürfen Sie mit Ihrem Fahrzeug nicht am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen.


Handlungsgrundlage(n)


Erforderliche Unterlagen

  • gültiger Personalausweis oder Reisepass
  • bei gewerblich genutzten Fahrzeugen: entsprechende Nachweise
  • bei Verlust: Verlusterklärung bei der Zulassungsbehörde, im Einzelfall mit eidesstattlicher Erklärung
  • bei Diebstahl: Bestätigung der Polizei über die Diebstahlanzeige
  • bei Unleserlichkeit: aktuelle Zulassungsbescheinigung Teil I

gegebenenfalls:

  • bei Vertretung durch eine andere Person:
    • schriftliche Vollmacht
    • gültiger Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebestätigung von Ihnen in Kopie
    • gültiger Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebestätigung der bevollmächtigten Person
  • bei Minderjährigen: Einverständniserklärung und Ausweisdokumente der Sorgeberechtigten

Bearbeitungsdauer

Liegen die erforderlichen Unterlagen und Erklärungen vollständig vor, fertigt die Zulassungsbehörde das Ersatzdokument sofort aus.


Fristen

Sie müssen den Verlust der Zulassungsbescheinigung Teil I sofort der zuständigen Zulassungsbehörde melden. Finden Sie das Dokument wieder, müssen Sie es umgehend bei der Zulassungsstelle abgeben.


Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern


Fachlich freigegeben am

15.04.2019

Zuständigkeit

örtliche Zulassungsbehörde


Zuständige Stelle(n)

Zulassungsbehörde
Adresse
Carl-Heydemann-Ring 67
18437 Stralsund, Hansestadt
Adresse
Bahnhofstraße 12/13
18507 Grimmen, Stadt
Adresse
Störtebekerstraße 30
18528 Bergen auf Rügen, Stadt
Adresse
Scheunenweg 10
18311 Ribnitz-Damgarten, Bernsteinstadt