Kraftfahrzeugkennzeichen: Verlängerung der Wunschkennzeichen-Reservierung beantragen
Volltext
Ein Wunschkennzeichen kann bei der zuständigen Kfz-Zulassungsstelle im Voraus gegen Gebühr persönlich, schriftlich oder telefonisch reserviert werden. Eine Verlängerung der Reservierung ist möglich; wie lange die Reservierung und auch Verlängerung des Wunschkennzeichens erfolgen kann, legt die zuständige Zulassungsbehörde fest.
Die Verlängerung eines bereits reservierten Kennzeichens wird nach persönlich, schriftlich oder mündlich gestelltem Antrag im örtlichen Fahrzeugregister vorgenommen.
Fristen
Verlängerung erfolgt vor Ablauf der Reservierungsfrist, nach Ablauf dieser kann das gewünschte noch freie Kennzeichen erneut reserviert werden.
Formulare
keine
Fachlich freigegeben durch
Ministerium für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung
Fachlich freigegeben am
29.10.2013
Zuständigkeit
Kfz-Zulassungsstelle
Zuständige Stelle(n)
Zulassungsbehörde Adresse Carl-Heydemann-Ring 67 18437 Stralsund, Hansestadt Adresse Bahnhofstraße 12/13 18507 Grimmen, Stadt Adresse Störtebekerstraße 30 18528 Bergen auf Rügen, Stadt Adresse Scheunenweg 10 18311 Ribnitz-Damgarten, Bernsteinstadt