Berechnungsgrundlage Für die Beantragung in einer anderen Gemeinde als Ihrer Heimatgemeinde.
Gebühr 101 EUR (FIX)
Berechnungsgrundlage Beantragung im Ausland, zum Beispiel, wenn Ihnen Ihr Reisepass im Urlaub gestohlen wurde.
Volltext
Auf einen regulären Reisepass müssen Sie mindestens 2 Wochen warten. Ein Reisepass im Expressverfahren benötigt etwa 3 bis 4 Werktage. Wenn das für Ihre Reisepläne nicht schnell genug ist, können Sie einen vorläufigen Reisepass beantragen. Dies müssen Sie gegenüber dem Bürgeramt begründen.
Den vorläufigen Reisepass erhalten Sie unmittelbar bei der Beantragung, sodass Sie nicht auf ihn warten müssen.
Der vorläufige Reisepass enthält kein elektronisches Speichermedium (Chip). Daher werden Ihre Fingerabdrücke nicht erfasst.
In einige Länder, wie zum Beispiel in die USA, kann eine visumfreie Einreise nur mit einem Reisepass erfolgen, der einen Chip enthält. Wenn Sie mit einem vorläufigen Reisepass einreisen wollen, benötigen Sie daher in diesen Fällen zusätzlich ein Visum.
Über die aktuellen Einreisebestimmungen Ihres Reiselandes und die erforderlichen Ausweisdokumente können Sie sich beim Auswärtigen Amt informieren.
Fachlich freigegeben durch
Bundesministerium des Innern (BMI)
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitung erfolgt sofort.
Zuständigkeit
Passbehörde in den kreisfreien Städten, großen kreisangehörigen Städten, Ämtern und amtsfreien Gemeinden
Voraussetzungen
Die Ausstellung eines Reisepasses im Expressverfahren ist nicht mehr rechtzeitig möglich.
Sie besitzen die deutsche Staatsbürgerschaft.
Es dürfen keine Passversagungsgründe vorliegen. Dazu zählt zum Beispiel die Annahme, dass Sie sich durch eine Ausreise
einer Strafverfolgung,
einer Strafvollstreckung oder
einer gesetzlichen Unterhaltspflicht entziehen wollen.
Verfahrensablauf
Sie beantragen den vorläufigen Reisepass persönlich.
Der Antrag wird vor Ort auf dem Bürgeramt ausgefüllt. Sie müssen lediglich unterschreiben.
Sie bekommen direkt Ihren vorläufigen Reisepass ausgehändigt.
Hinweise (Besonderheiten)
Sie können Ihren Namen im vorläufigen Reisepass nicht nachträglich ändern.
Wenn Sie den vorläufigen Reisepass verlieren, müssen Sie dies sofort melden.
Erforderliche Unterlagen
biometrisches digitales Passfoto: angefertigt vor Ort in der Behörde oder von einem registrierten inländischen Fotodienstleister (Fotografin oder Fotograf)
bei Beantragung an deutschen Auslandsvertretungen können Ausnahmen gelten und ein Papierpassbild kann erforderlich sein
bisheriger Reisepass oder Personalausweis
gegebenenfalls Personenstandsurkunde wie zum Beispiel Geburts- oder Heiratsurkunde
gegebenenfalls Nachweise, dass der vorläufige Reisepass notwendig ist, zum Beispiel:
Flugtickets
andere Reiseunterlagen
Ab dem 1. Mai 2025 werden nur noch digital erstellte biometrische Lichtbilder im Antragsprozess akzeptiert.
Das Lichtbild kann bei externen Dienstleistern (z. B. Fotografen) erstellt werden, die es der Pass- bzw. Personalausweisbehörde in einer Cloud zum Abruf zur Verfügung stellen.
Alternativ können digitale Lichtbilder in der Regel auch in der Pass- bzw. Personalausweisbehörde aufgenommen werden.
Informieren Sie sich ggf. vor Ihrem Termin, ob die Möglichkeit der Lichtbildaufnahme in der Behörde zur Verfügung steht.
Mitgebrachte ausgedruckte Passbilder oder selber digital erstellte Passbilder werden nicht mehr verarbeitet.