Categories
Amt Franzburg-Richtenberg Bekanntmachungen BauGB Millienhagen-Oebelitz

Millienhagen-Oebelitz – Bauleitpläne: Bplan 02

Millienhagen-Oebelitz Bekanntmachung „Bebauungsplan Nr. 02 PV-Freiflächenanlage – Dolgen“ der Gemeinde Millienhagen-Oebelitz
Frühzeitige Beteiligung Träger öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit gemäß § 3 (1) BauGB und Trägerbeteiligung nach § 4 (1) BauGB zum Bebauungsplan Nr. 02 „PV-Freiflächenanlage – Dolgen“ der Gemeinde Millienhagen-Oebelitz,
(Offenlage 11.04.2025 bis 05.05.2025)

Categories
Amt Franzburg-Richtenberg

Wahlen

Wahlen

Wahlen sind ein fundamentales Element der Demokratie und bieten den Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit, Einfluss auf die Gestaltung ihrer politischen Vertretung zu nehmen. In Deutschland finden regelmäßig Wahlen auf verschiedenen Ebenen statt: der Landratswahl, der Bundestagswahl sowie der Europa- und Kommunalwahl. Im Folgenden erhalten Sie einen informativen Überblick über diese drei Wahlarten.

Landratswahl

Die Landratswahl ist eine wichtige Wahl auf der kommunalen Ebene in Deutschland. Der Landrat ist der leitende Beamte eines Landkreises und spielt eine zentrale Rolle in der Verwaltung sowie in der politischen Vertretung gegenüber den Bürgern und anderen Institutionen. Die Wahl findet in der Regel alle fünf bis sechs Jahre statt.

Wahlberechtigt sind alle Bürgerinnen und Bürger, die das 16. Lebensjahr vollendet haben und ihren Hauptwohnsitz im betreffenden Landkreis haben. Bei der Landratswahl können die Wählerinnen und Wähler entweder einen Kandidaten direkt wählen oder eine parteipolitische Liste unterstützen. Die Landratswahl ist entscheidend für die lokale Politik, da der Landrat für wichtige Themen wie Bildung, Infrastruktur und soziale Dienstleistungen verantwortlich ist.

Bundestagswahl

Die Bundestagswahl ist die wichtigste Wahl in Deutschland auf nationaler Ebene. Sie findet alle vier Jahre statt und wählt die Mitglieder des Deutschen Bundestages, der für die Gesetzgebung und die Kontrolle der Bundesregierung zuständig ist.

Wahlberechtigt sind alle deutschen Staatsbürger ab 18 Jahren. Bei der Bundestagswahl wird nach dem sogenannten personalisierten Verhältniswahlrecht gewählt. Dies bedeutet, dass die Wählerinnen und Wähler zwei Stimmen haben: eine für einen Direktkandidaten in ihrem Wahlkreis und eine für eine Partei. Die Bundestagswahl ist von zentraler Bedeutung für die politische Ausrichtung des Landes und beeinflusst somit die Lebensbedingungen aller Bürgerinnen und Bürger.

Europawahl

Die Europawahl findet alle fünf Jahre statt und wählt die Mitglieder des Europäischen Parlaments. Diese Wahl ist für die politische Gestaltung der Europäischen Union entscheidend, da die gewählten Abgeordneten an der Gesetzgebung der EU mitwirken und wichtige Entscheidungen über Themen wie Handel, Umwelt und Menschenrechte treffen. Wahlberechtigt sind alle Bürgerinnen und Bürger der EU, die das 18. Lebensjahr vollendet haben.

Kommunalwahl

Die Kommunalwahlen finden in der Regel alle fünf Jahre statt und betreffen die politische Vertretung auf Gemeinde- und Kreisebene. Hierbei werden die Mitglieder der Gemeinderäte, Stadtverordnetenversammlungen und Kreistage gewählt. Wahlberechtigt sind in der Regel alle Bürgerinnen und Bürger ab 16 Jahren, wobei in einigen Bundesländern auch jüngere Wähler teilnehmen dürfen. Die Kommunalwahl ist entscheidend für die Gestaltung des lokalen Lebens, da die gewählten Gremien über wichtige Themen wie Bau, Verkehr und soziale Dienstleistungen entscheiden.

Categories
Allgemein Amt Franzburg-Richtenberg Bekanntmachungen Franzburg Glewitz Gremersdorf-Buchholz Millienhagen-Oebelitz Neuigkeiten Papenhagen Richtenberg Splietsdorf Velgast Weitenhagen Wendisch-Baggendorf

Ab 01.05.2025 nur noch digitale Lichtbilder für Ausweisdokumente!

Ab 01.05.2025 nur noch digitale Lichtbilder für Ausweisdokumente!

Zum 01.05.2025 werden durch das Gesetz zur Stärkung der Sicherheit im Pass-, Ausweis- und ausländerrechtlichen Dokumentenwesen, vom 3. Dezember 2020, neue Regelungen im Pass- und Personalausweisgesetz in Kraft treten, nach denen sich das Verfahren zur Übermittlung des Lichtbildes für die Beantragung hoheitlicher Identitätsdokumente (Ausweisdokumente) verändert. Dieses besagt, dass ab 01. Mai 2025 nur noch digitale Lichtbilder für die Beantragung von Ausweisdokumenten (Reisepass, Personalausweis) verwendet werden dürfen, die entweder direkt in der Behörde erstellt wurden oder von einem zertifizierten Fotografen medienbruchfrei (ohne Qualitätsverlust durch Ausdrucken und Einscannen) und digital über eine sichere Cloud bereitgestellt wurden. Ziel soll die Stärkung der öffentlichen Sicherheit und Bürgerfreundlichkeit sein, sowie die Verhinderung von Lichtbildmanipulationen (z.B. durch Morphing).

Für alle Bürger/-innen wird es im Amt Franzburg-Richtenberg ab sofort die Möglichkeit geben, digitale Lichtbilder für Ausweisdokumente (Reisepass, Personalausweis), gegen eine Gebühr von 6,00 €, erstellen zu lassen. Selbstverständlich besteht auch weiterhin die Möglichkeit, ein Lichtbild bei einem Fotografen anfertigen zu lassen. Sie erhalten in diesem Fall einen Data-Matrix-Code (ähnlich wie ein QR-Code) vom Fotografen, mit dem die Behörde das Lichtbild aus der Sicherheits-Cloud herunterladen und für ein Ausweisdokument verwenden kann.

Wichtige Hinweise:
  • Lichtbilder in ausgedruckter Form dürfen von Behörden für Ausweisdokumente ab dem 01.05.2025 nicht mehr akzeptiert werden.
  • Digitale Lichtbilder können im Amt Franzburg-Richtenberg gegen eine Gebühr von 6,00 €, ausschließlich für Ausweisdokumente, erstellt werden.
  • Wenn Sie für weitere Zwecke (z.B. Fischereischein) papierbasierte Lichtbilder benötigen, müssen diese, wie gewohnt, bei einem Fotografen erstellt werden.

i.A. N. Glimm
-Einwohnermeldeamt-

Categories
Allgemein Amt Franzburg-Richtenberg

Aufruf: Werden Sie Wahlhelfer bei der Landratswahl am 11. Mai 2025 und ggf. zur Stichwahl am 25.05.2025!

Aufruf: Werden Sie Wahlhelfer bei der Landratswahl am 11. Mai 2025 und ggf. zur Stichwahl
am 25.05.2025!

Sehr geehrte Mitbürgerinnen und Mitbürger,

am Sonntag, den 11. Mai 2025, findet die Landratswahl statt.
Je nach Ausgang des Wahlergebnisses kann es zu einer Stichwahl am 25.Mai 2025 kommen.
Damit dieses wichtige demokratische Ereignis reibungslos ablaufen kann, sind wir auf Ihre
Unterstützung angewiesen!
Die Organisation und Durchführung der Wahl erfordert zahlreiche engagierte Wahlhelferinnen
und Wahlhelfer, die sich an diesem Tag in den Wahllokalen oder bei der Auszählung der Stimmen
einbringen.

Was sind Ihre Aufgaben als Wahlhelferin oder Wahlhelfer?

  • Sicherstellung eines ordnungsgemäßen Ablaufs der Wahl in einem Wahllokal.
  • Prüfung der Wahlberechtigung der Wählerinnen und Wähler.
  • Ausgabe der Stimmzettel.
  • Mitarbeit bei der Auszählung der Stimmen.

Was bringen Sie mit?

  • Sie sind wahlberechtigt (mindestens 16 Jahre alt und im Wählerverzeichnis eingetragen).
  • Sie haben Freude daran, sich für die Demokratie einzusetzen.

Was haben Sie davon?

  • Einblicke in den Ablauf einer Wahl.
  • Die Gelegenheit, aktiv zur Stärkung unserer Demokratie beizutragen.
  • Ein Erfrischungsgeld als Anerkennung Ihrer Tätigkeit: 35 Euro für Vorsitzende der Wahlvorstände und Wahlausschüsse, 25 Euro für die übrigen Mitglieder.

Wie können Sie sich anmelden? Wenn Sie Interesse haben, uns als Wahlhelferin oder
Wahlhelfer zu unterstützen, melden Sie sich bitte bis spätestens 25.04.2025 bei der
Amtsverwaltung unter:

Wir freuen uns auf Ihre Unterstützung und bedanken uns schon jetzt für Ihr Engagement!

Mit freundlichen Grüßen

Marco Schmidt
Gemeindewahlleiter

Categories
Allgemein Millienhagen-Oebelitz

Millienhagen-Oebelitz Bekanntmachung „Flächennutzungsplan der Gemeinde Millienhagen-Oebelitz“

Millienhagen-Oebelitz Bekanntmachung „Flächennutzungsplan der Gemeinde Millienhagen-Oebelitz“

Frühzeitige Beteiligung Träger öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit gemäß § 3 (1) BauGB und erneute Trägerbeteiligung nach § 4 (1) BauGB zum Flächennutzungsplan der Gemeinde Millienhagen-Oebelitz, Offenlage 10.01.2025 bis 14.02.2025)

 

Categories
Allgemein Millienhagen-Oebelitz

Millienhagen-Oebelitz Bekanntmachung „Bebauungsplan Nr. 03 Therapiezentrum im LPG-Hof Oebelitz“ der Gemeinde Millienhagen-Oebelitz

Millienhagen-Oebelitz Bekanntmachung „Bebauungsplan Nr. 03 Therapiezentrum im LPG-Hof Oebelitz“ der Gemeinde Millienhagen-Oebelitz

Frühzeitige Beteiligung Träger öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit gemäß § 3 (1) BauGB und erneute Trägerbeteiligung nach § 4 (1) BauGB zum Bebauungsplan Nr. 03 „Therapiezentrum im LPG-Hof Oebelitz“ der Gemeinde Millienhagen-Oebelitz,

Offenlage 10.01.2025 bis 14.02.2025)

Categories
Allgemein Amt Franzburg-Richtenberg

Bundestagswahl 2025 – Wahlergebnisse im Amt Franzburg-Richtenberg

Sehr geehrte Mitbürgerinnen und Mitbürger,

am Sonntag den 23.02.2025 fand die Bundestagswahl statt.

Die Wahlbezirke des Amtes Franzburg-Richtenberg zählen zum Wahlkreis 15 – Vorpommern-Rügen – Vorpommern-Greifswald I. Zu Ihrer Information können Sie hier den Musterstimmzettel einsehen.

Für Fragen rund um die Bundestagswahl stehen Ihnen Herr Schmidt (Tel.: 038322 54116) und Herr Schmiedel (038322 54210) und per E-Mail () zur Verfügung.

Wahlergebnisse Bundestagswahl 2025 im Amtsbereich

Übersicht der Erststimmen

Übersicht der Zweitstimmen

Um alle Informationen und Details zu dieser Wahl zu erhalten, besuchen Sie bitte den folgenden Link: Bundestagswahl 2025 Präsentation

Categories
Allgemein Glewitz

Glewitz Bekanntmachung – Bebauungsplan Nr. 1 „Agri-PV-Anlage Jahnkow/ Wolthof”

Glewitz Bekanntmachung – Bebauungsplan Nr. 1 „Agri-PV-Anlage Jahnkow/ Wolthof”

Verfahrensstand: Frühzeitige Beteiligung Träger öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit gemäß § 3 (1) BauGB und erneute Trägerbeteiligung nach § 4 (1) BauGB zum Bebauungsplan Nr. 1 „Agri-PV-Anlage Jahnkow/ Wolthof” der Gemeinde Glewitz, Offenlage 13.12.2024 bis 13.01.2025)

Categories
Allgemein Glewitz

Glewitz Flächennutzungplan

Verfahrensstand: Frühzeitige Beteiligung Träger öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit gemäß § 3 (1) BauGB und erneute Trägerbeteiligung nach § 4 (1) BauGB zum Flächennutzungsplan der Gemeinde Glewitz, Offenlage 15.11.-15.12.2024)

Bekanntmachung zur frühzeitigen Beteiligung Träger öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit

Begründung zum Flächennutzungsplan der Gemeinde Glewitz

Planzeichnung zum Flächennutzungsplan der Gemeinde Glewitz

Categories
Allgemein

Der “VVR-Surfer” unser Rufbus für EUCH!

Kommt auf Wunsch wie gerufen! Der VVR – Surfer für die perfekte Mobilitätswelle im Landkreis Vorpommern-Rügen.

Der "VVR-Surfer" unser Rufbus für EUCH!
Der “VVR-Surfer” unser Rufbus für EUCH!

Für alle, die flexibel unterwegs sein möchten, ist unser VVR-Surfer die perfekte Lösung. Der VVR-Surfer ist das Rufbusangebot der Verkehrsgesellschaft Vorpommern-Rügen mbH (VVR). Egal, ob für die Fahrt zum Arzt, zum Einkaufen oder in die Freizeit – unser VVR-Surfer sorgt für Ihre Mobilität!

Seit dem Start am 1. Juni 2024 fährt unser Rufbus MV inzwischen in den Bereichen Grimmen Süd-Ost (701), Grimmen Süd-West (702), Grimmen Nord-West (703) und Grimmen Nord-Ost (704). Zum 1. Oktober wurde das Bediengebiet auf Tribsees Ost (705) und Tribsees West (706) erweitert. Hier sind auch größere Städte wie Bad Sülze und Marlow eingebunden. Schritt für Schritt werden wir weitere Bediengebiete zum VVR-Surfer-Hotspot erweitern.

Um mehr über den VVR-Surfer und die Rufbusangebote zu erfahren, besuchen Sie die VVR Rufbus Webseite. Dort finden Sie alle Informationen zu den Fahrplänen, Buchungsmöglichkeiten und weiteren Details zu Ihrem flexiblen Reisen in Vorpommern-Rügen.