Finanzausschuss

Hauptausschuss

Die Stadtvertretung bildet gemäß § 35 Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern einen Hauptausschuss. Die Hauptsatzung bestimmt, wie viele Mitglieder der Hauptausschuss hat und ob stellvertretende Mitglieder zu wählen sind. Stimmberechtigter Vorsitzender ist der Bürgermeister.

Mitglieder
 •  Herr Frank Grape
•  Herr Kai Basinski
•  Frau Birgit Bernstein
•  Herr Jan Uwe Zipperling
•  Herr Steffen Metzenthin
Aufgaben

Der Hauptausschuss koordiniert die Arbeit aller Ausschüsse der Stadtvertretung.

Er entscheidet nach den von der Stadtvertretung festgelegten Richtlinien die Planung der Verwaltungsaufgaben von besonderer Bedeutung. Er entscheidet in Angelegenheiten, die ihm durch Beschluss der Stadtvertretung oder durch die Hauptsatzung übertragen sind. Der Hauptausschuss entscheidet auch in dringenden Angelegenheiten, deren Erledigung nicht bis zu einer Dringlichkeitssitzung der Stadtvertretung aufgeschoben werden kann. Diese Entscheidungen bedürfen der Genehmigung durch die Stadtvertretung.

Soweit dem Hauptausschuss Personalentscheidungen zugewiesen sind, entscheidet er im Einvernehmen mit dem Bürgermeister. Wird kein Einvernehmen erzielt, kann die Stadtvertretung das Einvernehmen des Bürgermeisters mit der Mehrheit aller Stadtvertreter ersetzen.

Quelle: Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern

rechtliche Grundlagen

Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) in der Fassung der Bekanntmachung vom 8. Juni 2004

Hauptsatzung der Stadt Richtenberg