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Allgemein Velgast

Information – Planungsbeginn Barthesystem Lendershagen/Velgast

INFORMATION – PLANUNGSBEGINN
Projekt: Naturnahe Umgestaltung und Optimierung der hydraulischen
Leistungsfähigkeit des Barthesystems im Raum Lendershagen/Velgast

 

Das STALU Vorpommern informiert darüber, dass die Planungen zur naturnahen Umgestaltung und Optimierung der hydraulischen Leistungsfähigkeit des Barthesystems im Raum Lendershagen/Velgast begonnen haben. 

Zur Erläuterung der Zielstellungen der Planung sowie zur Vorbereitung von Abstimmungs- und Beteiligungsprozessen organisiert das STALU im Anschluss an die geplante Grundlagenermittlung eine Auftaktveranstaltung, bei der regionale Akteure und Betroffene erste Hinweise geben und ihre Expertise einbringen können. Über den Zeitpunkt dieser Veranstaltung wird rechtzeitig informiert.

Das Informationsschreiben mit dem Projektsteckbrief finden Sie hier.

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Allgemein Bekanntmachungen

Landratswahl 2025 – Amtliche Bekanntmachungen und Informationen

Landratswahl 2025

Am 11. Mai 2025 findet im Landkreis Vorpommern-Rügen die Landratswahl statt. Sofern kein Bewerber die absolute Mehrheit der abgegebenen Stimmen erhält, findet am 25. Mai 2025 eine Stichwahl statt. 

Wahlberechtigt im Amt Franzburg-Richtenberg sind alle Deutschen und Unionsbürger, die am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet haben, seit mindestens 37 Tagen eine Wohnung im Amtsbereich innehaben oder sich dort sonst gewöhnlich aufhalten und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.

Wahlbekanntmachung – Wahl zum Landrat im Landkreis Vorpommern-Rügen

Verfügbar im Internet ab: 15.04.2025
Öffentliche Bekanntmachung bewirkt am: 16.04.2025

Bekanntmachung über das Recht auf Einsichtnahme in die Wählerverzeichnisse und die Erteilung von Wahlscheinen für die Landratswahl am 11. Mai 2025 sowie für eine mögliche Stichwahl am 25. Mai 2025

Verfügbar im Internet ab: 15.04.2025
Öffentliche Bekanntmachung bewirkt am: 16.04.2025

  • Öffentliche Bekanntmachung des Kreiswahlleiters über die Zulassung der Kreiswahlvorschläge zur Landratswahl am 11. Mai 2025
  • Öffentliche Bekanntmachung des Kreiswahlleiters des Landkreises  Vorpommern-Rügen über die Sitzungen des Kreiswahlausschusses zur Landratswahl am 11. Mai 2025
  • Öffentliche Bekanntmachung Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen für die Wahl des Landrates im Landkreis Vorpommern-Rügen am 11. Mai 2025
Wahlergebnisse der Landratswahl 2025

Um alle Informationen und Details zu dieser Wahl zu erhalten, besuchen Sie bitte den folgenden Link: Landratswahl 2025 Präsentation

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Allgemein Amt Franzburg-Richtenberg Bekanntmachungen

Verbandsvorflut- und Deichschau 2025 WBV Barthe/Küste

Verbandsvorflut- und Deichschau 2025 vom Wasser- und Bodenverband „Barthe/Küste“

Am Freitag, dem 16.05.2025, findet die Verbandsvorflut- und Deichschau für den Amtsbereich Franzburg-Richtenberg statt. Der Termin findet um 09:30 Uhr im Forstamt Schuenhagen, 18469 Schuenhagen, Am Kronenwald 1 statt.

Bekanntmachung des WBV Barthe/Küste

 

 

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Allgemein

KiföG M-V – Antragsbearbeitung ab 2025 beim Landkreis

Änderung der Zuständigkeit für die Bearbeitung von Anträgen nach dem Kindertagesförderungsgesetz – KiföG M-V

Der Landkreis Vorpommern-Rügen hat ab dem 01.01.2025 vollumfänglich die Entgegennahme und Bearbeitung der Anträge auf Förderung von Kindern in einer Kindertageseinrichtung / Kindertagespflege und auf Übernahme der Verpflegungskosten in einer Kindertageseinrichtung / Kindertagespflege übernommen.

Bitte beachten Sie,  dass die Antragstellung ab dem 01.01.2025 für Kinder aus unserem Amtsbereich beim Landkreis Vorpommern-Rügen, Fachdienst Jugend, Fachgebiet Kindertagesstätten erfolgen muss.

Die Antragstellung kann postalisch (Carl-Heydemann-Ring 67, 18437 Stralsund), per E-Mail (FG22.30@lk-vr.de) oder an den Sprechzeiten (Dienstag von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:30 Uhr bis 18:00 Uhr und Donnerstag von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:30 Uhr bis 16:00 Uhr) am Standort 18437 Stralsund, Lindenallee 61 erfolgen.

Jörg Schmiedel
Leitender Verwaltungsbeamter

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Allgemein Amt Franzburg-Richtenberg

Willkommen im Bürger- und Ratsinformationssystem

Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,

wir freuen uns Ihnen mitteilen zu können, dass unser Amt Franzburg-Richtenberg das moderne Bürger- und Ratsinformationssystem „ALLRIS 4“ eingeführt hat.

Link zum Bürgerinformationssystem für Jedermann

Link zum Ratsinformationssystem (für Mandatsträger mit Zugangsdaten)

Mit diesem Schritt verbessern wir die Kommunikation zwischen Ihnen, den Stadt- und Gemeindevertretungen und der Amtsverwaltung weiter und sorgen so für noch mehr Transparenz.
„ALLRIS 4“ bietet Ihnen als Bürger der Gemeinden des Amtes Franzburg-Richtenberg zahlreiche Vorteile:

1. Transparenter Zugang zu Informationen: Sie können jederzeit online auf alle öffentlichen Sitzungsunterlagen zugreifen, wie Tagesordnungen, Vorlagen, Protokolle und Beschlüsse. Das bedeutet, dass Sie sich stets über die aktuellen Themen und Entscheidungen informieren können.

2. Verbesserte Suchfunktion: Mit einer benutzerfreundlichen Suchfunktion finden Sie gezielt Informationen zu bestimmten Themen oder Sitzungen. So haben Sie alle relevanten Daten schnell zur Hand.

3. Kalender- und Erinnerungsfunktionen: Sie können sich zu wichtigen Sitzungen und Veranstaltungen Ihrer Gemeinde und des Amtes informieren und z. B. auch Erinnerungen aktivieren, damit Sie keine relevanten Termine mehr verpassen.

Mit dem neuen Bürger- und Ratsinformationssystem machen wir einen großen Schritt in Richtung einer bürgernahen, transparenten und modernen Verwaltung. Wir laden Sie herzlich ein, die Möglichkeiten dieses neuen Systems zu nutzen und sich aktiv an der Gestaltung unserer Gemeinden zu beteiligen.

Weitere Informationen und den Zugang zum neuen Bürger- und Ratsinformationssystem finden Sie ab sofort auf unserer Homepage im Bereich der Amtsverwaltung unter dem Link:
https://www.amt-franzburg-richtenberg.de/ratsinformationssystem/

Für Fragen rund um das Bürger- und Ratsinformationssystem „ALLRIS 4“ stehen wir Ihnen gern zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen
Jörg Schmiedel
Leitender Verwaltungsbeamter

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Allgemein Amt Franzburg-Richtenberg

Hinweise an Grundstückseigentümer zum Inkrafttreten der neuen Grundsteuer am 01.01.2025

Sehr geehrte Grundstücksbesitzerinnen und -besitzer,

bitte beachten Sie die folgenden Hinweise zur Umsetzung der Grundsteuerreform.

Ab diesem Jahr gilt die Grundsteuerreform 2025. Grundlage hierfür ist das Grundsteuer-Reformgesetz des Bundes, welches auch in Mecklenburg-Vorpommern vollständig Anwendung findet. Ziel der Reform ist es, eine gerechtere und transparentere Besteuerung von Grundstücken zu ermöglichen.


In unseren Amtsgemeinden werden die Hebesätze im Rahmen der Haushaltsplanung in der Haushaltssatzung festgesetzt.

Nach der Beschlussfassung durch die Gemeindevertretung und der öffentlichen Bekanntmachung im Amtsblatt wird die Haushaltssatzung rechtskräftig. Erst nach dieser Rechtskraft können wir die Hebesätze anwenden und Ihnen einen Grundsteuerbescheid für das Jahr 2025 zusenden.


Die ersten Haushalte sind bereits beschlossen und werden ab dem Amtsblatt 02/2025 veröffentlicht.

Wir bitten Sie daher um Geduld, bis dieser Prozess abgeschlossen ist.

Wichtiger Hinweis für Teilnehmer am SEPA-Lastschriftverfahren:

Alle SEPA-Lastschriftmandate für Grundsteuer A müssen ab 2025 neu erteilt werden.
Die bestehenden Einzugsermächtigungen für Grundsteuer B und Grundsteuer B (Ersatz) behalten ihre Gültigkeit.
Das Formular für die Teilnahme am SEPA-Lastschriftverfahren finden Sie auf unserer Homepage unter Amtsverwaltung/Verwaltung online/Formulare und unter diesem Link.

Weitere Hinweise zur Grundsteuerreform können Sie dem Informationsblatt des Finanzministeriums Mecklenburg-Vorpommern entnehmen.

 

 

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Amt Franzburg-Richtenberg

Bürgerbeteiligung zum 1. Entwurf des Raumentwicklungsprogramms Vorpommern (u.a. Windparks)

Bürgerbeteiligung zum 1. Entwurf des Raumentwicklungsprogramms Vorpommern (u.a. Windparks)

Der Regionalen Planungsverband Vorpommern hat auf seiner Sitzung am 25.06.2024 beschlossen, den Entwurf der Gesamtfortschreibung des Regionalen Raumentwicklungsprogrammes Vorpommern in einem ersten Beteiligungsverfahren öffentlich bekannt zu geben und mit einer Frist von 2 Monaten jedermann Gelegenheit zur Äußerung von Hinweisen, Anregungen und Stellungnahmen dazu zu geben. Die Bekanntmachung ist auf der Homepage des Landkreises Vorpommern siehe hier zu finden bzw. hier einzusehen.

Auslegungsfrist vom 07.08.2024 bis zum 07.10.2024

Jedermann hat das Recht die Unterlagen während der Auslegungsfrist im Internet unter www.raumordnung-mv.de und www.rpv-vorpommern.de sowie in Papierform in den in der Bekanntmachung aufgeführten Orten einzusehen.

Zudem besteht die Möglichkeit die Unterlagen auch in der Amtsverwaltung Franzburg-Richtenberg zu den üblichen Sprechzeiten einzusehen.

Stellungnahmen können innerhalb der Auslegungsfrist in elektronischer, schriftlicher oder mündlicher Form abgegeben werden, und zwar:

 

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Allgemein

Europa- und Kommunalwahl 2024

Informationen zur Europa- und Kommunalwahl 2024

Die Europa- und Kommunalwahlen (Wahl des Kreistages, Wahl der ehrenamtlichen Bürgermeisterinnen und Bürgermeister, Wahl der Gemeindevertretungen) finden als verbundene Wahlen in den amtsangehörigen Gemeinden des Amtsbereiches Franzburg-Richtenberg am Sonntag, dem 09.06.2024 statt.

Die Formulare für die Wahlvorschläge für die Wahlen der Gemeindevertretungen und die Wahlen der ehrenamtlichen Bürgermeisterinnen und Bürgermeister finden Sie unter dem Button “Formulare”. Beachten Sie bitte, dass Sie diese Formulare nur ausgedruckt und in Druckschrift ausgefüllt werden können. Falls Sie die Formulare am PC ausfüllen möchten, gehen Sie bitte unter diesem Link auf die Webseite des Landeswahlleiters. Dort finden Sie die entsprechenden Formulare unter dem Reiter “Kommunalwahlen”.

  • Bekanntmachung im Amtsblatt 02/2024 – Aufforderung zur Einreichung der Wahlvorschläge für die Wahl der Gemeindevertretung und des Bürgermeisters der Gemeinde Papenhagen
  • Bekanntmachung im Amtsblatt 02/2024 – Aufforderung zur Einreichung der Wahlvorschläge für die Wahl der Gemeindevertretung und des Bürgermeisters der Stadt Franzburg
  • Bekanntmachung im Amtsblatt 02/2024 – Aufforderung zur Einreichung der Wahlvorschläge für die Wahl der Gemeindevertretung und des Bürgermeisters der Stadt Richtenberg
  • Bekanntmachung im Amtsblatt 02/2024 – Aufforderung zur Einreichung der Wahlvorschläge für die Wahl der Gemeindevertretung und des Bürgermeisters der Gemeinde Velgast
  • Bekanntmachung im Amtsblatt 02/2024 – Aufforderung zur Einreichung der Wahlvorschläge für die Wahl der Gemeindevertretung und des Bürgermeisters der Gemeinde Weitenhagen
  • Bekanntmachung im Amtsblatt 02/2024 – Aufforderung zur Einreichung der Wahlvorschläge für die Wahl der Gemeindevertretung und des Bürgermeisters der Gemeinde Millienhagen-Oebelitz
  • Bekanntmachung im Amtsblatt 02/2024 – Aufforderung zur Einreichung der Wahlvorschläge für die Wahl der Gemeindevertretung und des Bürgermeisters der Gemeinde Gremersdorf-Buchholz
  • Bekanntmachung im Amtsblatt 02/2024 – Aufforderung zur Einreichung der Wahlvorschläge für die Wahl der Gemeindevertretung und des Bürgermeisters der Gemeinde Splietsdorf
  • Bekanntmachung im Amtsblatt 02/2024 – Aufforderung zur Einreichung der Wahlvorschläge für die Wahl der Gemeindevertretung und des Bürgermeisters der Gemeinde Glewitz
  • Bekanntmachung im Amtsblatt 02/2024 – Aufforderung zur Einreichung der Wahlvorschläge für die Wahl der Gemeindevertretung und des Bürgermeisters der Gemeinde Wendisch Baggendorf
  • Bekanntmachung im Amtsblatt 02/2024 – 1. Sitzung des Gemeindewahlausschusses.
    Dabei wird über die Prüfung der Zulassung eingereichter Wahlvorschläge informiert. Zudem werden die Namen der weiteren Mitglieder des Gemeindewahlausschusses und ihrer Stellvertretung bekanntgegeben.
  • Bekanntmachung im Amtsblatt 05/2024 – 2. Sitzung des Gemeindewahlausschusses.
    Zum Ergebnis der Vorprüfung der Wahlniederschriften, die Feststellung der endgültigen Wahlergebnisse sowie die Zulassung der Bewerber für die Stichwahl.
  • Wahlunterlagen für Gemeindevertretungswahlen
    • Anlage 4 Formblatt 4.1.1 Wahlvorschlag einer Partei oder Wählergruppe zur Wahl der Gemeindevertretung oder der Wahl zum Kreistag
    • Anlage 4 Formblatt 4.1.2 Niederschrift der Versammlung nach § 62 Abs. 3 des LKWG zur Wahl der Gemeindevertretung oder zur Wahl des Kreistages
    • Anlage 4 Formblatt 4.1.3 Zustimmungserklärung u. Bescheinigung der Wählbarkeit zum Wahlvorschlag im Rahmen der Wahl der Gemeindevertretung oder der Wahl des Kreistages
    • Anlage 4 Formblatt 4.2 – Wahlvorschlag für eine Einzelbewerbung zur Wahl der Gemeindevertretung oder zur Wahl des Kreistages
  • Wahlunterlagen für Bürgermeisterwahlen
    • Anlage 5 Formblatt 5.1.1 Wahlvorschlag einer Partei oder Wählergruppe zur Bürgermeisterwahl oder einer Landratswahl
    • Anlage 5 Formblatt 5.1.2 Niederschrift der Versammlung nach § 62 Abs. 3 des LKWG zum Wahlvorschlag einer Partei oder Wählergruppe im Rahmen einer Bürgermeisterwahl oder einer Landratswahl
    • Anlage 5 Formblatt 5.1.3 Zustimmungserklärung zum Wahlvorschlag von Parteien und Wählergruppen im Rahmen der Bürgermeisterwahl oder einer Landratswahl
    • Anlage 5 Formblatt 5.2 Wahlvorschlag für eine Einzelbewerbung zur Bürgermeisterwahl oder einer Landratswahl
  • Eidesstattliche Versicherung von Unionsbürgern nach § 24 Abs. 2 LKWO
    • Anlage 6 Formblatt Eidesstattliche Versicherung v. Unionsbürgern nach § 24 Abs. 2 der LKWO – bei Kommunalwahlen
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Amt Franzburg-Richtenberg Bekanntmachungen BauGB Gremersdorf-Buchholz

Bekanntmachung Solarpark Buchholz