Landratswahl 2025
Am 11. Mai 2025 findet im Landkreis Vorpommern-Rügen die Landratswahl statt. Sofern kein Bewerber die absolute Mehrheit der abgegebenen Stimmen erhält, findet am 25. Mai 2025 eine Stichwahl statt.
Wahlberechtigt im Amt Franzburg-Richtenberg sind alle Deutschen und Unionsbürger, die am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet haben, seit mindestens 37 Tagen eine Wohnung im Amtsbereich innehaben oder sich dort sonst gewöhnlich aufhalten und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.
Wahlbekanntmachung – Wahl zum Landrat im Landkreis Vorpommern-Rügen
Verfügbar im Internet ab: 15.04.2025
Öffentliche Bekanntmachung bewirkt am: 16.04.2025
Bekanntmachung über das Recht auf Einsichtnahme in die Wählerverzeichnisse und die Erteilung von Wahlscheinen für die Landratswahl am 11. Mai 2025 sowie für eine mögliche Stichwahl am 25. Mai 2025
Verfügbar im Internet ab: 15.04.2025
Öffentliche Bekanntmachung bewirkt am: 16.04.2025
- Öffentliche Bekanntmachung des Kreiswahlleiters über die Zulassung der Kreiswahlvorschläge zur Landratswahl am 11. Mai 2025
- Öffentliche Bekanntmachung des Kreiswahlleiters des Landkreises Vorpommern-Rügen über die Sitzungen des Kreiswahlausschusses zur Landratswahl am 11. Mai 2025
- Öffentliche Bekanntmachung Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen für die Wahl des Landrates im Landkreis Vorpommern-Rügen am 11. Mai 2025