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Landratswahl 2025 – Amtliche Bekanntmachungen und Informationen

Landratswahl 2025

Am 11. Mai 2025 findet im Landkreis Vorpommern-Rügen die Landratswahl statt. Sofern kein Bewerber die absolute Mehrheit der abgegebenen Stimmen erhält, findet am 25. Mai 2025 eine Stichwahl statt. 

Wahlberechtigt im Amt Franzburg-Richtenberg sind alle Deutschen und Unionsbürger, die am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet haben, seit mindestens 37 Tagen eine Wohnung im Amtsbereich innehaben oder sich dort sonst gewöhnlich aufhalten und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.

Wahlbekanntmachung – Wahl zum Landrat im Landkreis Vorpommern-Rügen

Verfügbar im Internet ab: 15.04.2025
Öffentliche Bekanntmachung bewirkt am: 16.04.2025

Bekanntmachung über das Recht auf Einsichtnahme in die Wählerverzeichnisse und die Erteilung von Wahlscheinen für die Landratswahl am 11. Mai 2025 sowie für eine mögliche Stichwahl am 25. Mai 2025

Verfügbar im Internet ab: 15.04.2025
Öffentliche Bekanntmachung bewirkt am: 16.04.2025

  • Öffentliche Bekanntmachung des Kreiswahlleiters über die Zulassung der Kreiswahlvorschläge zur Landratswahl am 11. Mai 2025
  • Öffentliche Bekanntmachung des Kreiswahlleiters des Landkreises  Vorpommern-Rügen über die Sitzungen des Kreiswahlausschusses zur Landratswahl am 11. Mai 2025
  • Öffentliche Bekanntmachung Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen für die Wahl des Landrates im Landkreis Vorpommern-Rügen am 11. Mai 2025
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Ab 01.05.2025 nur noch digitale Lichtbilder für Ausweisdokumente!

Ab 01.05.2025 nur noch digitale Lichtbilder für Ausweisdokumente!

Zum 01.05.2025 werden durch das Gesetz zur Stärkung der Sicherheit im Pass-, Ausweis- und ausländerrechtlichen Dokumentenwesen, vom 3. Dezember 2020, neue Regelungen im Pass- und Personalausweisgesetz in Kraft treten, nach denen sich das Verfahren zur Übermittlung des Lichtbildes für die Beantragung hoheitlicher Identitätsdokumente (Ausweisdokumente) verändert. Dieses besagt, dass ab 01. Mai 2025 nur noch digitale Lichtbilder für die Beantragung von Ausweisdokumenten (Reisepass, Personalausweis) verwendet werden dürfen, die entweder direkt in der Behörde erstellt wurden oder von einem zertifizierten Fotografen medienbruchfrei (ohne Qualitätsverlust durch Ausdrucken und Einscannen) und digital über eine sichere Cloud bereitgestellt wurden. Ziel soll die Stärkung der öffentlichen Sicherheit und Bürgerfreundlichkeit sein, sowie die Verhinderung von Lichtbildmanipulationen (z.B. durch Morphing).

Für alle Bürger/-innen wird es im Amt Franzburg-Richtenberg ab sofort die Möglichkeit geben, digitale Lichtbilder für Ausweisdokumente (Reisepass, Personalausweis), gegen eine Gebühr von 6,00 €, erstellen zu lassen. Selbstverständlich besteht auch weiterhin die Möglichkeit, ein Lichtbild bei einem Fotografen anfertigen zu lassen. Sie erhalten in diesem Fall einen Data-Matrix-Code (ähnlich wie ein QR-Code) vom Fotografen, mit dem die Behörde das Lichtbild aus der Sicherheits-Cloud herunterladen und für ein Ausweisdokument verwenden kann.

Wichtige Hinweise:
  • Lichtbilder in ausgedruckter Form dürfen von Behörden für Ausweisdokumente ab dem 01.05.2025 nicht mehr akzeptiert werden.
  • Digitale Lichtbilder können im Amt Franzburg-Richtenberg gegen eine Gebühr von 6,00 €, ausschließlich für Ausweisdokumente, erstellt werden.
  • Wenn Sie für weitere Zwecke (z.B. Fischereischein) papierbasierte Lichtbilder benötigen, müssen diese, wie gewohnt, bei einem Fotografen erstellt werden.

i.A. N. Glimm
-Einwohnermeldeamt-

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Verbandsvorflut- und Deichschau 2025 WBV Barthe/Küste

Verbandsvorflut- und Deichschau 2025 vom Wasser- und Bodenverband „Barthe/Küste“

Am Freitag, dem 16.05.2025, findet die Verbandsvorflut- und Deichschau für den Amtsbereich Franzburg-Richtenberg statt. Der Termin findet um 09:30 Uhr im Forstamt Schuenhagen, 18469 Schuenhagen, Am Kronenwald 1 statt.

Bekanntmachung des WBV Barthe/Küste