Kinderausweis

 

Kinderreisepass

Bei Reisen in das Ausland müssen sich beim Grenzübertritt auch Kinder ausweisen. Dafür kommen bei deutschen Kindern ein Kinderreisepass oder ein eigener Reisepass in Betracht. Es ist auch möglich, für Kinder einen Personalausweis (zum Beispiel für Reisen innerhalb der Europäischen Union) zu beantragen.

Der Kinderreisepass ersetzt den bisherigen Kinderausweis, der seit dem 01. Januar 2006 nicht mehr ausgestellt bzw. verlängert wird. Der Vorteil des Kinderreisepasses liegt darin, dass fälschungssicherer ist, was eine höhere Akzeptanz in anderen Ländern erwarten lässt.

Informationen über die Einreisebestimmungen sowie weitere Hinweise zu Ihrem Reiseziel können Sie im Internet unter www.auswaertiges-amt.de abrufen.

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Infos
 
Für die Ausstellung von Kinderreisepässen ist die Zustimmung der sorgeberechtigten Eltern erforderlich. Mindestens ein Elternteil muss zur Antragstellung persönlich erscheinen.
Kann ein Elternteil zur Antragstellung nicht persönlich erscheinen, wird der Antrag auch gegen Vorlage einer schriftlichen Einverständniserklärung und des Personalausweises bzw. Reisepasses des abwesenden Elternteils entgegengenommen.
 
Sind die Eltern des Kindes nicht miteinander verheiratet, so ist das alleinige Sorgerecht gegebenenfalls durch geeignete Unterlagen nachzuweisen wie zum Beispiel eine Negativbescheinigung des Jugendamtes.
 
Wegen der vorzunehmenden Identitätsprüfung und gegebenenfalls zur Aufnahme der Unterschrift in den Kinderreispass ist es erforderlich, dass das Kind zur Antragstellung mitgebracht werden muss. Ist das Kind bei Antragstellung bereits 10 Jahre alt, muss auch die Unterschrift des Kindes in den Passantrag aufgenommen werden.
Soll ein neues Lichtbild in den Kinderreisepass eingefügt werden, muss das Kind wegen des aktuellen Identitätsvergleiches nochmals mit anwesend sein.
Eine Änderung des Wohnortes in einem noch gültigen Kinderreisepass erfolgt gebührenfrei.
Bitte mitbringen
 
Bitte folgende Unterlagen mitbringen:
  • alter Kinderausweis, Kinderreisepass oder Geburtsurkunde und
  • Einverständnis(erklärung) der Sorgeberechtigten sowie ein Personaldokument des Sorgeberechtigten als Identitätsnachweis, Bei Abwesenheit ist eine Kopie des Dokumentes beizubringen,
  • Sorgerechtsnachweis bei nur einem Sorgeberechtigten
  • Unabhängig vom Alter des Kindes ist ein aktuelles biometrisches Lichtbild erforderlich (Frontalaufnahme nach internationalen Standards, siehe Foto-Mustertafel der Bundesdruckerei).
  • Die Anwesenheit des Kindes ist unabhängig vom Alter in jedem Fall erforderlich.

Gebühren:

13,00 €,  bei Verlängerung 6,00 €

 

Rechtsgrundlage:
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