Gemeindevertretung Wendisch Baggendorf am 03.04.2025

Gemeinde Wendisch Baggendorf

Öffentliche Bekanntmachung

Es findet eine Sitzung der Gemeindevertretung Wendisch Baggendorf am Donnerstag, 03.04.2025 um 19:00 Uhr, im Begegnungsstätte, Leyerhof 44, 18513 Wendisch Baggendorf statt.

Sitzungsverlauf:
Öffentlicher Teil
1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Einladung und Beschlussfähigkeit
2. Änderungsanträge zur Tagesordnung
3. Billigung der Sitzungsniederschrift des öffentlichen Teils der vorangegangenen Sitzung
4. Bericht des Bürgermeisters über in nichtöffentlicher Sitzung gefasste Beschlüsse der Gemeindevertretung, über Beschlüsse des Hauptausschusses und wichtige
Angelegenheiten der Gemeinde
5. Einwohnerfragestunde
6. Beratung über die Annahme von Spenden durch die Gemeinde Wendisch Baggendorf
7. Beratung und Beschlussfassung zum „Vertrag zur finanziellen Beteiligung von Kommunen an Windenergieanlagen (Bestandsanlagen)“ für den Windpark Grimmen-Grellenberg
8. Beratung und Beschlussfassung zum „Vertrag zur finanziellen Beteiligung von Kommunen an Windenergieanlagen (Bestandsanlagen)“ für den Windpark Grimmen-Grellenberg
9. Beratung und Beschlussfassung zur Aufstellung eines Flächennutzungsplanes gemäß § 5 Abs. 1 BauGB i.V.m. der Gemeindeöffnungsklausel nach § 245e Abs. 5 BauGB (Ausweisung
zusätzlicher Flächen für Windenergieanlagen)
10. Anfragen der Gemeindevertreter und Mitteilungen

Nichtöffentlicher Teil
11. Billigung der Sitzungsniederschrift des nichtöffentlichen Teils der vorangegangenen Sitzung
12. Beratung und Beschlussfassung zu Bauangelegenheiten
13. Beratung und Beschlussfassung zu Grundstücksangelegenheiten
13.1. Beratung und Beschlussfassung zur Vereinbarung über eine Grundstücksmitbenutzung für den ZWA Grimmen
14. Sonstiges / Informationen
15. Schließung der Sitzung

 

Mit freundlichen Grüßen

gez. Nils Lewing

Gemeindevertretung Wendisch Baggendorf am 23.01.2025

Gemeinde Wendisch Baggendorf

Öffentliche Bekanntmachung

Es findet eine Sitzung der Gemeindevertretung Wendisch Baggendorf am Donnerstag, 23.01.2025 um 19:00 Uhr, Begegnungsstätte Leyerhof 44, 18513 Wendisch Baggendorf statt.

Sitzungsverlauf:
Öffentlicher Teil
1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Einladung und Beschlussfähigkeit
2. Änderungsanträge zur Tagesordnung
3. Billigung der Sitzungsniederschrift des öffentlichen Teils der vorangegangenen Sitzung
4. Bericht des Bürgermeisters über in nichtöffentlicher Sitzung gefasste Beschlüsse der Gemeindevertretung, über Beschlüsse des Hauptausschusses und wichtige
Angelegenheiten der Gemeinde
5. Einwohnerfragestunde
6. Beratung und Beschlussfassung zum Haushaltsplan und zur Haushaltssatzung der Gemeinde Wendisch Baggendorf für das Haushaltsjahr 2025
7. Beteiligung Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB, Hier: Flächennutzungsplan der Gemeinde Glewitz
8. Beratung und Beschlussfassung zur Feststellung des Jahresabschlusses 2022 der Gemeinde Wendisch Baggendorf
9. Beratung über die Entlastung des Bürgermeisters für die Durchführung des Haushaltsplanes 2022
10. Beratung und Beschlussfassung zur Feststellung des Jahresabschlusses 2023 der Gemeinde Wendisch Baggendorf
11. Beratung über die Entlastung des Bürgermeisters für die Durchführung des Haushaltsplanes 2023
12. Anfragen der Gemeindevertreter und Mitteilungen

Nichtöffentlicher Teil
13. Billigung der Sitzungsniederschrift des nichtöffentlichen Teils der vorangegangenen Sitzung
14. Beratung und Beschlussfassung zu Bauangelegenheiten
15. Beratung und Beschlussfassung zu Grundstücksangelegenheiten
15.1. Beratung und Beschlussfassung zur Vereinbarung über eine Grundstücksmitbenutzung für den ZWA Grimmen
16. Sonstiges / Informationen
17. Schließung der Sitzung

Mit freundlichen Grüßen
gez. Nils Lewing

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Allgemein Amt Franzburg-Richtenberg

Hinweise an Grundstückseigentümer zum Inkrafttreten der neuen Grundsteuer am 01.01.2025

Sehr geehrte Grundstücksbesitzerinnen und -besitzer,

bitte beachten Sie die folgenden Hinweise zur Umsetzung der Grundsteuerreform.

Ab diesem Jahr gilt die Grundsteuerreform 2025. Grundlage hierfür ist das Grundsteuer-Reformgesetz des Bundes, welches auch in Mecklenburg-Vorpommern vollständig Anwendung findet. Ziel der Reform ist es, eine gerechtere und transparentere Besteuerung von Grundstücken zu ermöglichen.


In unseren Amtsgemeinden werden die Hebesätze im Rahmen der Haushaltsplanung in der Haushaltssatzung festgesetzt.

Nach der Beschlussfassung durch die Gemeindevertretung und der öffentlichen Bekanntmachung im Amtsblatt wird die Haushaltssatzung rechtskräftig. Erst nach dieser Rechtskraft können wir die Hebesätze anwenden und Ihnen einen Grundsteuerbescheid für das Jahr 2025 zusenden.


Die ersten Haushalte sind bereits beschlossen und werden ab dem Amtsblatt 02/2025 veröffentlicht.

Wir bitten Sie daher um Geduld, bis dieser Prozess abgeschlossen ist.

Wichtiger Hinweis für Teilnehmer am SEPA-Lastschriftverfahren:

Alle SEPA-Lastschriftmandate für Grundsteuer A müssen ab 2025 neu erteilt werden.
Die bestehenden Einzugsermächtigungen für Grundsteuer B und Grundsteuer B (Ersatz) behalten ihre Gültigkeit.
Das Formular für die Teilnahme am SEPA-Lastschriftverfahren finden Sie auf unserer Homepage unter Amtsverwaltung/Verwaltung online/Formulare und unter diesem Link.

Weitere Hinweise zur Grundsteuerreform können Sie dem Informationsblatt des Finanzministeriums Mecklenburg-Vorpommern entnehmen.

 

 

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Amt Franzburg-Richtenberg

Bürgerbeteiligung zum 1. Entwurf des Raumentwicklungsprogramms Vorpommern (u.a. Windparks)

Bürgerbeteiligung zum 1. Entwurf des Raumentwicklungsprogramms Vorpommern (u.a. Windparks)

Der Regionalen Planungsverband Vorpommern hat auf seiner Sitzung am 25.06.2024 beschlossen, den Entwurf der Gesamtfortschreibung des Regionalen Raumentwicklungsprogrammes Vorpommern in einem ersten Beteiligungsverfahren öffentlich bekannt zu geben und mit einer Frist von 2 Monaten jedermann Gelegenheit zur Äußerung von Hinweisen, Anregungen und Stellungnahmen dazu zu geben. Die Bekanntmachung ist auf der Homepage des Landkreises Vorpommern siehe hier zu finden bzw. hier einzusehen.

Auslegungsfrist vom 07.08.2024 bis zum 07.10.2024

Jedermann hat das Recht die Unterlagen während der Auslegungsfrist im Internet unter www.raumordnung-mv.de und www.rpv-vorpommern.de sowie in Papierform in den in der Bekanntmachung aufgeführten Orten einzusehen.

Zudem besteht die Möglichkeit die Unterlagen auch in der Amtsverwaltung Franzburg-Richtenberg zu den üblichen Sprechzeiten einzusehen.

Stellungnahmen können innerhalb der Auslegungsfrist in elektronischer, schriftlicher oder mündlicher Form abgegeben werden, und zwar: