Gemeindevertretung

Die Gemeindevertretung

Die Gemeindevertretung ist die Vertretung der Bürgerinnen und Bürger und das oberste Willensbildungs- und Beschlussorgan der Gemeinde.

Mitglieder
 •  Herr Christian Griwahn, Bürgermeister
 •  Herr Ralf Berner, 1. stellv. Bürgermeister
 •  Herr Hans-Peter Tews, 2. stellv. Bürgermeister (Ernennung am 10.12.2020)
 •  Herr Dr. Gerd Albrecht
 •  Herr Peter Fürst
 •  Frau Ulrike Pfennig
 •  Frau Ines Martin
 •  Herr Bernd Stahl
 •  Frau Julia Fischer
 •  Herr Harald Kuhn
 •  Frau Margit Berner
 •  Herr Carsten Bergner
 •  Herr Dirk Splettstößer

Aufgaben

Die Gemeindevertretung ist für alle wichtigen Angelegenheiten der Gemeinde zuständig und überwacht die Durchführung ihrer Entscheidungen, soweit nicht durch Gesetz, Hauptsatzung oder Beschluss der Gemeindevertretung eine Übertragung auf den Hauptausschuss oder den Bürgermeister stattgefunden hat.

Wichtig sind, neben den der Gemeindevertretung gesetzlich zugewiesenen Aufgaben, Angelegenheiten, die aufgrund ihrer politischen Bedeutung, ihrer Auswirkungen oder als Grundlage für Einzelentscheidungen von grundsätzlicher Bedeutung für die Gemeinde sind.

rechtliche Grundlage

Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) in der Fassung der Bekanntmachung vom 8. Juni 2004

Hauptsatzung der Gemeinde Velgast