Sitzungen

Sitzungskalender und Bekanntmachungen

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Öffentlicher Teil der Niederschrift

Gemäß § 29 Absatz 8 Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern i.V.m. der Hauptsatzung haben Sie zwei Monate lang die Möglichkeit, den öffentlichen Teil der Niederschrift nach Bestätigung durch die Gemeindevertretung einzusehen.