Finanzen der Gemeinde Millienhagen-Oebelitz
Hier finden Sie eine Übersicht über die finanziellen Angelegenheiten der Gemeinde Millienhagen-Oebelitz:
Vor der Veröffentlichung auf der Website wurden die Haushaltssatzungen gemäß § 47 Abs. 3 Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern und die Jahresabschlüsse entsprechend § 14 Kommunalprüfungsgesetz jeweils ortsüblich über das Amtsblatt bekannt gemacht. Die Spendenberichte werden hiermit gemäß § 44 Abs. 4 Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern der Öffentlichkeit zugänglich gemacht.
Haushaltssatzungen
2023 –
Jahresabschlüsse
Spendenberichte
2020 – Kein Spendenbericht vorhanden